Apotheker in Corona-Gefahr

Schmidt: Notverordnung für Notdienstklappe

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Berlin -

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt fordert eine schnelle Lockerung zentraler Auflagen für die Pharmazeuten. Dazu gehört für Schmidt auch die Bedienung der Kunden durch die Notdienstklappe. Dazu verlangt der ABDA-Präsident eine Notverordnung, sagte er im Interview mit der Südwest Presse. Laut Schmidt haben sich zum Schutz älterer Kunden vor einer Corona-Infektion die Botendienste bereits verdoppelt.

Apothekenleistungen durch die Klappe seien in Deutschland nur im Nacht- und Notdienst erlaubt, erläuterte Schmidt. Um einen regulären Dienst durch die Klappe zu machen, müssten Regeln geändert werden. Bisher müsse der Zugang zu Apotheken-Betriebsräumen offen sein. Schmidt: „Wir brauchen eine Notverordnung, damit wir das in der Corona-Krise aufheben können. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, damit diese möglichst lange gesund bleiben und anderen helfen können.“

Die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebes hänge davon ab, wie schnell der Gesetzgeber handele, so Schmidt. Noch seien die Fälle selten, „aber auch immer mehr Apotheker und ihre Mitarbeiter werden sich irgendwann mit Corona infizieren“. Derzeit gebe es strenge rechtliche Auflagen, was die Personalstärke in einer Apotheke angehe. „Die kann keiner mehr aufrechterhalten. Da muss eine Übergangsregelung für die Krise her“, forderte Schmidt auch hier rechtliche Lockerungen.

Die Corona-Krise schrecke die Kunden nicht vom Weg in die Apotheke ab. „Wir hatten im Gegenteil deutlich mehr Patienten als sonst. Viele chronisch Kranke haben offenbar ihre Ärzte gebeten, im Voraus Rezepte auszustellen. Aber auch verschreibungsfreie Präparate sind in unsinnigen Mengen nachgefragt worden. Sogar in den Apotheken wurde gehamstert. Ein Irrsinn“, so der ABDA-Präsident. Mitunter neigen die Menschen auch zu riskantem Verhalten: In seiner Apotheke habe eine 80-jährige Frau die Apotheken-Umschau abgeholt. „Die wollte sonst nichts, suchte aber einen Ort auf, an dem es viel wahrscheinlicher ist, sich mit Corona anzustecken“ so Schmidt. Mit der weiter steigenden Zahl der Corona-Infizierten steige die Ansteckungsgefahr für die Kunden und das Personal beständig. Doch insgesamt scheint die Situation laut Schmidt besser zu werden. Die Zahl der unnötigen oder verschiebbaren Besuche senke sich etwas.

Viele Apotheker reagierten darauf mit der Begrenzung des Zugangs. Je nach Größe dürfe nur noch ein Kunde herein. Viele Kollegen hätten sich zudem für die Verkaufstheke Plexiglas-Wände bestellt, um damit einen gewissen Schutz vor dem Virus zu haben. Nach wie vor fehle es aber an Schutzmasken. Die Apotheken würden „unser Bestes tun“, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Schmidt: „Doch dafür müssen zwei Dinge geschehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Zahl der Kundenbesuche reduziert wird und wir müssen die Abläufe in den Apotheken so erleichtern, dass wir uns besser um die Patienten kümmern können.“

Erneut forderte der ABDA-Präsident die bundesweite Aussetzung der Rabattverträge: „Solange Corona wütet, sollten alle Patienten das Recht haben, das verfügbare Ersatzmedikament sofort zu erhalten und nicht wiederkommen zu müssen.“ Vereinbarungen mit einzelnen Kassen reichten nicht aus. „Wir brauchen Rechtssicherheit und -gleichheit für alle Versicherten. Die Apotheker wollen nach der Corona-Krise schließlich nicht vor dem Kadi landen, weil sie ihren Patienten geholfen haben.“

Insgesamt benötigten die Apotheken zur Bewältigung der Corona-Krise mehr „Beinfreiheit“: „Wir müssen von Vorschriften für Packungsgrößen und Wirkstoffdosierung abweichen können. Zur Not bekommt der Patient eine kleinere oder größere Packung als die vorgesehenen, ausgeeinzelten Tabletten oder eine andere Wirkstoffdosierung. Dann muss er zum Beispiel statt einer ganzen eine halbe Tablette nehmen. Es geht darum, die Vorräte möglichst optimal auszunutzen. Dazu brauchen wir klare Vorgaben des Gesetzgebers.“

Mit einer möglichen Aufhebung der gerade beschlossenen Kontaktsperren nach Ostern ist die Lage in den Apotheken laut ABDA-Präsident noch längst nicht entspannt: „Sollten wir das öffentliche Leben nach Ostern wieder nach oben fahren und eine Durchseuchung zulassen, müssen wir dennoch ältere Menschen und Risikogruppen zu ihrem eigenen Schutz weiter abtrennen. Spätestens dann müssen wir massenhaft Botendienste für Medikamente durchführen.“ Die „Feuerwand“ zwischen Infizierten und alten Menschen müsse halten so lange es eben gehe. Das sei die Voraussetzung dafür, dass die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder gelockert könnten. Die Ärzte müssten daher die Risikopatienten möglichst telemedizinisch betreuen, und die Apotheker die Medikamente über Boten zustellen. Schmidt: „Wir haben da Erfahrung, weil wir schon vor Corona etwa 250 000 Kunden täglich so betreut haben. Durch Corona sind es nun schon doppelt so viele.“

Mit dem Anstieg der Botendienste stiegen auch die „Kosten rapide an“. Das bedeute deutlich mehr Logistik, Personal und Verwaltung, „das geht nicht mehr aus Bordmitteln“, so Schmidt. Die Kassen müssten die Kosten übernehmen. Und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müsse für die Zeit der Krise „eine direktere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken erlauben“. Derzeit sei es Ärzten verboten, die Rezepte direkt an Apotheker weiterzugeben.

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