Schmerzgrenze in Euro und Cent Alexander Müller, 17.04.2013 11:24 Uhr
Spürbarkeit ist relativ und ein Euro ist nicht immer ein Euro. Mit jedem neuen Urteil zu Rx-Boni kommt eine weitere Facette hinzu. Eine klare Grenze der Zulässigkeit gibt es bei Rezeptgutscheinen noch immer nicht, weil jedes Gericht nur im Einzelfall entscheidet. Demnächst ist wieder der Bundesgerichtshof (BGH) dran.
Eigentlich hatten schon 2010 alle mit einer endgültigen Klärung gerechnet. Doch der BGH hatte so manche Fragen offen gelassen: Wie hoch ist die wettbewerbsrechtliche Bagatellschwelle genau? Gilt sie pro Rezept oder pro Arzneimittel? Und nicht zuletzt: Müssen sich auch die Kammern und Aufsichtsbehörden daran halten?
Zumindest die letzte Frage hätte gestern das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden können. Doch die Richter ließen die Grundsatzfrage leider offen und erklärten, die Schwelle sei in den konkreten Fällen jedenfalls überschritten.
Damit schliffen sie weiter an der Auslegung des BGH-Urteils: Boni sind schlimmer, wenn sie sofort gewährt werden. Das ist ein interessanter Gedanke, ebenso wie die Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts, dass die Reichweite der Werbung zu berücksichtigen ist. Aber alle diese Überlegungen führen auch zu weiteren Unsicherheiten und mitunter regionalen Ungleichbehandlungen.
Auf der sicheren Seite ist nur, wer sich strikt an die Arzneimittelpreisverordnung hält und überhaupt keine Rx-Boni gewährt. Denn das Berufsrecht ist bei Rezeptboni schmerzempfindlicher als das Wettbewerbsrecht. Nur die Holland-Versender können weiterhin unter der Bagatellschwelle abtauchen.