Wie regelmäßig in den letzten Jahren hat die Apothekerkammer Schleswig-Holstein auch 2016 wieder Testkäufe in den Apotheken durchgeführt. Dieses Jahr ging es um die „Pille danach“ und um Heuschnupfen. Die Ergebnisse sind aus Sicht von Geschäftsführer Frank Jaschkowski ermutigend. Die Endauswertung liegt allerdings noch nicht vor.
Bei den Testkäufen in 300 Apotheken die Pille danach in „nur wenigen Fällen“ ohne Beratung abgegeben. Laut Jaschkowski war das in unter 10 Prozent der Fall. Testkäufer, die in einem zweiten Szenario Hilfen für Heuschnupfensymptome abfragten, erhielten ebenfalls in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle eine Beratung. Nur unter 5 Prozent der Testkäufer sei eine Beratung komplett verweigert worden, so Jaschkowski. Der Kammergeschäftsführer ist mit dem Ergebnis zufrieden.
Auch 2017 sollen wieder 15 Testkäufer in 300 der knapp 700 Apotheken Schleswig-Holstein geschickt werden. Dazu werden Pharmaziestudenten des 8. Semesters der Uni Kiel entsprechend geschult. Losgehen sollen die Testkäufe wieder im April.
Circa 100 Apotheken melden sich laut Jaschkowski freiwillig. Die Testkäufer erhalten 25 Euro pro Apotheke plus Kilometergeld. Testkäufe würden auch auf den Inseln wie Helgoland und Sylt durchgeführt. Für den Check gibt die Kammer jährlich rund 17.000 Euro aus.
Die Szenarien für 2017 sind noch nicht festgelegt. Die Tests der vergangenen Jahre hätten einen Trend abgebildet, so Jaschkowski: Kommen die Testkäufer mit Symptomen in die Apotheke, findet in der Regel eine intensivere Beratung statt als bei der Frage nach einem konkreten Arzneimittel. Offenbar gehen die Apothekenmitarbeiter in diesen Fällen von einem geringeren Beratungsbedarf des Patienten aus.
Statt auf den Kriterienkatalog der ABDA sollen sich die Testkäufer 2017 künftig mehr auf ihren persönlichen Testeindruck verlassen. Dazu werde der acht bis zehn Punkte umfassende Fragenkatalog in größere Blöcke zusammengefasst. In der Vergangenheit gab es bei dem Test häufig eine Diskrepanz: Obwohl die Testkäufer erklärten, sich relativ gut beraten gefühlt zu haben, waren die Noten der Apotheken vergleichsweise schlecht.
Der ABDA-Katalog sieht vor, dass der Apotheker im Beratungsgespräch verschiedene Punkte anspricht. Er muss nicht nur klären, ob das Arzneimittel für den Kunden selbst bestimmt ist und ob Beratungsbedarf besteht, sondern auch die Eigendiagnose des Patienten hinterfragen, auf die Grenzen der Selbstmedikation verweisen, nicht-medikamentöse Maßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls einen Arztbesuch empfehlen. Aus Sicht von Jaschkowski ist nicht jeder dieser Punkte bei jedem Gespräch gleich sinnvoll. Die Überarbeitung soll die Tests näher an der Lebenswirklichkeit orientieren.
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