Schiedsverfahren

Retax-Finale in Berlin Lothar Klein, 23.05.2016 09:58 Uhr

Berlin - 

Heute könnte endlich die Entscheidung im jahrelangen Retaxstreit zwischen Krankenkassen und Apothekern fallen: Am Morgen hat sich die Schiedsstelle unter Leitung von Dr. Rainer Hess zur entscheidenden Sitzung zusammengefunden. Der Showdown läuft. Die Beteiligten wollten vorab zu den Erfolgsaussichten keine Stellung beziehen.

Zuletzt hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband am 11. April zur dritten Verhandlungsrunde getroffen. Diese blieb erneut ohne Ergebnis. „Es gibt noch Probleme zu lösen“, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Woran es inhaltlich jeweils genau hakt, wurde nicht verraten. Spannend ist jetzt, ob in den letzten fünf Wochen die strittigen Punkte ausgeräumt werden konnten. Dem Vernehmen nach wird über eine konkrete Liste verhandelt.

Bereits zur dritten Verhandlungsrunde hatte der Schiedsstellenvorsitzende Hess einen fertigen Schiedsspruch dabei, den beide Seiten vorab auch intern geprüft hatten. Hess strebt nach eigenem Bekunden eine einvernehmliche Lösung an. Allerdings kann der Vorsitzende auch mit einer Seite für einen Schiedsspruch stimmen, wenn sonst keine Lösung zustande kommt.

Kassen und Apotheker stellen in der Schiedsstelle jeweils fünf Vertreter. Von seinem Schiedsspruch müsste Hess zumindest eine Seite überzeugen. Mit den Stimmen der drei unabhängigen Vorsitzenden könnte der Kompromiss so erzwungen werden. „Es gibt Hoffnung, aber keine Prognose“, so Hess vor dem vorherigen Treffen im April.

Die Anzahl der Sitzungen belege die großen Anstrengungen aller Beteiligten, zu einem Konsens zu finden. Aber die Materie sei nach wie vor kompliziert, hieß es vor fünf Wochen aus der Verhandlungsrunde. Angesichts der Fülle der Retax-Einzelfälle sei es sehr schwierig, in allen Details einen Konsens zu erreichen. Ziel ist daher ein Schiedsspruch, der sowohl vom DAV als auch von GKV-Spitzenverband mehrheitlich anerkannt werden könne.

Im Schiedsverfahren soll es schon dem Gesetzeswortlaut nach um Formfehler gehen. In der Begründung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) heißt es, Apotheker sollten in den Fällen vor Retaxationen „auf Null“ geschützt werden, in denen Versicherte das nach den Regelungen des SGB V abzugebende Arzneimittel erhalten haben. „Dadurch unterscheiden sich diese Fälle von denjenigen, in denen Apotheken anstelle eines Rabattvertragsarzneimittels pflichtwidrig ein anderes Arzneimittel abgeben“, heißt es in der Begründung weiter.

Da Apotheker und Kassen seit Jahren über einen neuen Rahmenvertrag streiten, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem GKV-VSG ein Ultimatum gestellt: „In dem Rahmenvertrag ist erstmals bis zum 1. Januar 2016 zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt […].“ Die ABDA hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass an diesen Passus noch ein Halbsatz angefügt wurde: „[...] kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle.“

Sehr schnell war letzten Herbst jedoch klar, dass DAV und GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg keinen Konsens finden konnten. 48 Tage nach dem Auftrag des Gesetzgebers wurden die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle unter der Leitung von Hess angerufen.