Hess: Retax-Kompromiss gilt ab Juli 2015 Lothar Klein, 15.11.2016 14:44 Uhr
Der mit der Schiedsstelle ausgehandelte Retax-Kompromiss gilt rückwirkend für alle ab dem 23. Juli 2015 von den Apotheken bedienten Rezepte. Das hat heute die Schiedsstelle im Streit zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) klargestellt. Kassen hatten zuvor weiter nach den alten Regeln retaxiert. Strittig war zwischen den Parteien der Stichtag, zu dem die Anpassung des Rahmenvertrags gilt. Der DAV sah davon alle noch nicht abgeschlossenen Fälle erfasst, einige Kassen sahen das anders.
Der Streit hatte erneut die Schiedsstelle auf den Plan gerufen. „Wenn die Vertragsparteien eine Klarstellung wünschen, müssen sie die Schiedsstelle anrufen“, hatte der unabhängige Vorsitzende Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, den DAV aufgeforderte, das Gremium erneut anzurufen. Der DAV hatte daraufhin einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der Gesetzgeber hatte am 23. Juli 2015 den Auftrag nach § 129 Absatz 4 Satz 2 SGB V die „Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen“ durch die Selbstverwaltung zu regeln. Damit wurden der Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband verpflichtet, in ihren Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Retax-Regeln zu vereinbaren. Eigentlich hätte die der Kompromiss zum 1. Januar 2016 vorliegen sollen. Weil sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten wurde die Schiedsstelle eingeschaltet. Ein Kompromiss konnte erst im Mai dieses Jahres nach mehreren Verhandlungsrunden erzielt werden.
Apotheker dürfen seitdem bestimmte Angaben auf dem Rezept selbst ergänzen, etwa die Betriebsstättennummer des Arztes oder die Kassen-IK. Viele Formfehler können nach Rücksprache mit dem Arzt behoben werden, bei anderen wird eine Retaxation ausgeschlossen. Eine nachträgliche Heilung ist aber weiterhin ausgeschlossen, sobald das Rezept bei der Krankenkasse ist.
Der Beschluss ist am 1. Juni in Kraft getreten. Beim DAV ging man davon aus, dass das Retax-Prozedere damit sofort umgestellt werde „Die Neuregelung gilt für alle Beanstandungen, die künftig ausgesprochen werden oder bei denen das Beanstandungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde“, sagte ein DAV-Sprecher direkt nach der Einigung Ende Mai. Allerdings fühlten sich einige Kassen erst seit dem 1. Juni an die neuen Regeln gebunden.
Vor allem auf Seiten des Ersatzkassenverbandes (vdek) gab es die Haltung, den neuen Rahmenvertrag erst ab Juni umzusetzen. Die DAK-Gesundheit hatte die Apotheker bereits darüber informiert, dass alte Retaxationen Bestand haben. Auf Nachfrage erklärte die Kasse, dass damit auch nicht abgeschlossene Verfahren gemeint sind: „Bei uns werden alle nach dem 1. Juni ausgesprochenen Retaxationen nach den neuen Regeln behandelt, laufende Beanstandungsverfahren aber nach dem alten Rahmenvertrag“, so ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC.
In die gleiches Richtung argumentierte die KKH: „Die Neureglung des Rahmenvertrages wird für Rezepte, die nach dem 1. Juni 2016 abgerechnet werden, angewendet. Für laufende Verfahren beziehungsweise Retaxationen der Vergangenheit finden die Neuregelungen keine Anwendung.“ Auch für die Barmer GEK war klar: Alle Fälle vor dem Stichtag im Juni würden nach den alten Regeln abgerechnet. „Entscheidend ist das Abgabedatum auf dem Rezept“, erklärte ein Sprecher der Kasse.
Der GKV-Spitzenverband hielt sich hingegen bedeckt: „Wir gehen davon aus, dass Retaxationen stets mit Augenmaß durchgeführt werden. Der Beschluss der Schiedsstelle ist am 1. Juni in Kraft getreten. Eine Regelung zu der aufgeworfenen Frage ist in diesem Beschluss nicht enthalten“, so ein Sprecher zur Frage der laufenden Retax-Verfahren.
Jetzt sind alle Kassen an den neuen Schiedsspruch gebunden.