Die Bundesapothekerkammer (BAK) muss ihre Empfehlungen zum Schichtbetrieb in der Apotheke noch einmal korrigieren. Entsprechend Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll die Arbeit in festen Teams erst ab elf Mitarbeitern vorgesehen sein.
Ende Januar hatte die BAK ihre Empfehlungen zur Tätigkeit in der Apotheke während der Covid-19-Pandemie aktualisiert. Hintergrund war die Verabschiedung der Corona-ArbSchV, mit der – sofern kein Home Office möglich ist – zur Kontaktvermeidung auch die Arbeit in festen Teams als Maßnahme genannt wurde.
In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen die Beschäftigten in möglichst kleine Arbeitsgruppen eingeteilt werden. „Personenkontakte zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen im Betriebsablauf sowie Änderungen dieser Einteilung sind auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“
Die BAK empfiehlt das getrennte Arbeiten bereits ab mehr als neun Kollegen. Ein Sprecher erklärt, dass man sich an der Begründung des Referentenentwurfs orientiert habe: „Die Bildung von festen Arbeitsgruppen wird ab einer Beschäftigtenanzahl von zehn Beschäftigten verpflichtend“, habe es da geheißen, obwohl auch im Verordnungsentwurf schon von „Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten“ die Rede gewesen sei. „Hier passte die Begründung nicht zum Verordnungstext. Das ändern wir bei Gelegenheit in unseren Empfehlungen“, so der Sprecher.
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