Scheinquittungen: Apothekerin prellt Medice Patrick Hollstein, 02.07.2020 11:21 Uhr
Der Hersteller Medice ist Opfer von Betrügern in den eigenen Reihen geworden: Zwischen 2011 und 2015 soll der frühere internationale Vertriebsleiter mit einigen seiner geschäftlichen Kontakte verabredet haben, Scheinrechnungen für fingierte Leistungen auszustellen. Unter den Komplizen war eine Apothekerin. Die Sache flog auf und wird jetzt juristisch aufgearbeitet.
Insbesondere in Russland und Zentralamerika sollen die Beteiligten gegenüber dem Familienunternehmen Leistungen abgerechnet haben, die nie erbracht worden sind. So soll der Manager mit dem Vertriebspartner für Dorithricin in Russland gemeinsame Sache gemacht haben: Für eine Anwenderbeobachtung wurden 2014 Kosten über 160.500 Euro abgerechnet – tatsächlich lagen die Kosten bei 20.000 Euro. Den Rest sollen sich die beiden Komplizen geteilt haben.
Die Sache flog 2018 auf, Medice leitete straf- und zivilrechtliche Schritte zur Aufklärung und Ahndung der Tat ein, wie Andreas Kellermann, Leiter der Rechtsabteilung, berichtet. Außerdem habe man personelle und organisatorische Konsequenzen gezogen und die Zusammenarbeit mit einer Reihe von Vertriebspartnern gekündigt. Die strafrechtliche Aufarbeitung selbst findet ab August vor dem Landgericht Hagen statt.
Im Zusammenhang mit der Dorithricin-Studie gab es bereits die ersten Gerichtsentscheidungen: Das Amtsgericht Iserlohn erließ einen Strafbefehl gegen die Geschäftsführerin des Großhändlers und verurteilte sie wegen gemeinschaftlichen Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
Parallel wurde über weitere Konsequenzen gestritten: Weil die Firmenchefin von Hause aus Apothekerin ist, stand sogar ein Approbationsentzug im Raum – dazu kam es aber nicht, weil das zuständige Landesamt – anders als die Apothekerkammer – keinen sogenannten berufsrechtlichen Überhang sah.
Auch den Entzug der Großhandelserlaubnis für ihr aktuelles Unternehmen konnte die Pharmazeutin vorerst verhindern. Die zuständige Aufsichtsbehörde ordnete im März das Ruhen der Erlaubnis vom 29. Januar 2015 sowie die sofortige Vollziehung an. Als Grund wurde die fehlende Zuverlässigkeit der Firmenchefin angegeben: Von einer Apothekerin erwarte man auch als Geschäftsführerin und Verantwortlicher für den Großhandel mit Arzneimitteln ein der Würde und dem Ansehen des Berufes entsprechendes Verhalten.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sah zwar durchaus eine „erhebliche kriminelle Energie“ und einen „hohen kriminellen Organisationsgrad“, die auch nicht dadurch wiedergutgemacht würden, dass der finanzielle Schaden gegenüber dem Hersteller beglichen wurde.
Aus Sicht der Richter sind aber zumindest die Voraussetzungen für einen sofortigen Vollzug nicht erfüllt, da „eine Gefährdung öffentlicher Belange, insbesondere der Sicherheit des Arzneimittelverkehrs, oder der Solidargemeinschaft durch unberechtigte Abrechnungsvorgänge im Arzneimittelverkehr […] mangels Arzneimittelrechtsbezug der begangenen Straftat nicht zu besorgen“ sei.