Rezeptkontrolle

ScanAdhoc auf der Expopharm Nadine Tröbitscher, 12.09.2017 15:04 Uhr

Berlin - 

Die Retaxation ist das Damoklesschwert, das über den Apotheken schwebt. Die Rezeptkontrolle spielt als letzte Instanz vor der Rezeptabrechnung eine entscheidende Rolle. AvP bietet mit ScanAdhoc ein technisches Tool, das die Apotheker in ihrer Arbeit unterstützen und Fehler bei der Abgabe aufdecken soll. Zur Expopharm werden PTA belohnt, die ihre Chefs überzeugen, sich diese Arbeitserleichterung einmal live in ihrer Apotheke zeigen zu lassen.

Etwa 80 Prozent der Verstöße gegen Rabattverträge können auf Anwenderfehler zurückgeführt werden. Wer hat nicht schon mal das aufgepoppte Fenster weggedrückt und die Abgabeinformation überlesen? Die dadurch entstandenen Fehler sind meist schnell heilbar – vorausgesetzt, sie werden entdeckt.

ScanAdhoc überprüft in nur wenigen Sekunden, ob das Rezept korrekt beliefert wurde. Bereits beim Scannen findet die erste Vorabprüfung statt, bei der die Rezepte auf Formfehler geprüft werden. Ist beispielsweise die Abgabefrist überschritten oder wurde eine Verordnung nicht bedruckt, wird der Fehler angezeigt und der Apotheker kann sich das betreffende Rezept aus dem Stapel aussortieren lassen. Ein Klick genügt und der Scanner wirft die zu heilende Verordnung aus dem Stapel aus.

Im Anschluss werden die abrechnungsrelevanten Daten an das Rechenzentrum weitergeleitet und auf eine korrekte Belieferung der bundesweiten Verträge geprüft. Apotheker können nach festgelegten Kriterien, aber auch nach bestimmten individuellen Feinabstimmungen prüfen. ScanAdhoc geht kein Detail verloren – das Tool scannt auch die Rückseite der Verordnung und erkennt, ob bei einem Hilfsmittelrezept die Empfangsbestätigung aufgebracht wurde.

Nach der Rückmeldung vom Rechenzentrum erkennt der Apotheker anhand bestimmter Symbole und Farben, wie es um die Belieferung der Verordnung bestellt ist. Grün bedeutet alles okay – grünes Licht für Abrechnung. Erscheint ein blaues I, ist eine Aufforderung zur Kontrolle hinterlegt. So wird zum Beispiel bei einer Sonder-PZN an die handschriftliche Dokumentation erinnert. Der Apotheker kann dann bestätigen, an alle Formalitäten beim Bedrucken gedacht zu haben.

Erscheint hingegen ein rotes Ausrufezeichen, ist Gefahr im Verzug und Heilung notwendig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Rabattvertrag nicht eingehalten wurde, eine Preiskorrektur vorgenommen werden muss oder die Abgabe falsch war.

ScanAdhoc erkennt zudem Mischverordnungen und gibt entsprechende Hinweise. Ist für Hilfsmittel zum Verbrauch ein Hinweistext notwendig, erscheint eine entsprechende Aufforderung. Außerdem kann das Tool helfen Rezeptfälschungen zu erkennen, da die lebenslange Arztnummer mit dem Barcode auf dem Rezept verglichen wird. Auch Fehler durch Kundenkarten werden minimiert. ScanAdhoc führt einen Kostenträgerabgleich durch, somit stellen in der Kundenkarte falsch hinterlegte Kostenträger keinen Retaxgrund mehr dar.

Bei den Apothekern dürfte AvP-Vertriebschef Klaus Henkel mit ScanAdhoc offene Türen einlaufen. Denn einer APOSCOPE-Umfrage zufolge sieht die überwiegende Mehrheit der Kollegen einen gestiegenen Aufwand bei der Rezeptkontrolle – Tendenz steigend. 41 Prozent der Befragten gaben an, das die Prüfung täglich ein bis zwei Stunden beansprucht. 90 Prozent würden eine technische Lösung begrüßen. Jeder Zweite würde ein entsprechendes Produkt kaufen, wenn er dafür nicht das Rechenzentrum wechseln müsste.

Diese Klientel hat AvP im Blick. Da kein Image übertragen wird, kann ScanAdhoc auch von Apotheken genutzt werden, die mit einem anderen Rechenzentrum zusammenarbeiten. Nur die Einholung von elektronischen Kostenvoranschlägen ist AvP-Kunden vorbehalten. ScanAdhoc kostet für Abrechnungskunden 29 Euro monatlich und für alle anderen Apotheker 59 Euro pro Monat.

Bislang nutzen 1400 Apotheken das Tool. Bis Juli wurden 3,5 Millionen Verordnungen geprüft, in 750.000 Fällen gab es einen Hinweis. 80.000 Fehler waren auf Verstöße gegen Rabattverträge oder Importregelung zurückzuführen. Die Apotheken konnten vor Retaxationen bewahrt werden.