Sanofi erklärt portofreie Retoure Nadine Tröbitscher, 19.02.2019 13:14 Uhr
Mucosolvan Phyto Complete muss zurück, das steht seit dem 1. Februar fest. Denn der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft hatte gegen Sanofi eine einstweilige Verfügung erwirkt. Für den Hustensaft mit Thymian, Spitzwegerich und Honig folgte ein Verkaufsstopp, die Ware musste aus dem Regal und sollte an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Weil es dabei Missverständnisse gab, klärt Sanofi in einem Fax nun die Apotheken zur „Portofreien Retournierung“ des Medizinproduktes auf.
Das Anschreiben wird heute an alle Apotheken geschickt. Wie schon Anfang Februar verweist Sanofi auf folgende Regelung: „Der Retourenweg folgt dem Lieferweg“. In diesem Rahmen sei es jedoch in den letzten Tagen vereinzelt zu Missverständnissen im Hinblick auf die portofreie Rücksendung des Hustensaftes gekommen. „Das bedauern wir sehr!“, so Sanofi.
Um eben diese Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, gibt der Konzern die richtige Handlungsanweisung. „Wenn Sie bei Sanofi direkt bestellt haben, wenden Sie sich bitte an den kaufmännischen Kundenservice unter der Telefonnummer 030 257 532 43. Sanofi wird dann eine portofreie Abholung veranlassen.“ Dieser Hinweis fehlte im ersten Retourenschreiben. Darin hieß es Apotheker sollen die Retoure der Direktware mit ihrem zuständigen Außendienstmitarbeiter besprechen oder die Ware an die angegebene Adresse schicken. Diese Option gibt es jetzt nicht mehr.
Apotheker erhalten nach Eingang und Prüfung der retournierten Ware eine Gutschrift zum Nettopreis. Wer darüber hinaus noch Fragen hat, soll sich an den zuständigen Außendienstmitarbeiter beziehungsweise den kaufmännischen Kundenservice wenden.
In der vergangenen Woche ärgerte sich ein Apotheker aus Sachsen über Sanofi. Denn der Konzern wollte dem Pharmazeuten die 6,99 Euro, die für die Retoure von 21 Packungen des Hustensaftes angefallen waren, nicht gutschreiben. Dem Apotheker ging es dabei nicht um das Geld sondern die Art und Weise. Eine Erstattung des Portos ist nicht vorgesehen, teilte der Innendienst dem Apotheker mit. „Eine Gutschrift des Portos ist technisch leider nicht möglich“, bestätigte auch eine Sprecherin und verwies auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Aus Sicht von Sanofi ist war bereits zu diesem Zeitpunkt der beste Weg, die Ware abholen zu lassen. „Wir haben aktiv angeboten, die Ware abholen zu lassen. Dies ist auch der einfachere Weg“, so die Sprecherin. Allerdings ruderte Sanofi im beschriebenen Fall zurück und bittet betroffene Apotheker, sich an den Kundenservice zu wenden um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Mucosolvan Phyto Complete wurde als Medizinprodukt vertrieben und ist laut Schutzverband als Arzneimittel einzustufen. Einerseits würden unter der Dachmarke Mucosolvan ausschließlich apothekenpflichtige Arzneimittel vertrieben, schon deswegen sei der Newcomer als Präsentationsarzneimittel einzustufen. Andererseits hätten die Inhaltsstoffe Thymian und Spitzwegerich eine pharmakologische Wirkung. Der Verband bezieht sich auf eine Einschätzung des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Auf mehr als 50 Seiten haben die Anwälte ihre Sichtweise dargelegt. Vergleichsweise knapp kam da die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt daher: Dem Hersteller wurden ein Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) vorgeworfen und das Inverkehrbringen des Produkts ohne Zulassung untersagt.
Aufgrund der einstweiligen Verfügung sah sich der Konzern Ende Januar gezwungen, die Apotheken über den Verkaufsstopp zu informieren. Denn auch wenn in der Regel die Wettbewerbsvereine nicht gegen die Handelspartner der Hersteller vorgehen: Jede Apotheke, die der Aufforderung des Konzerns keine Beachtung schenkt, setzt sich dem Risiko aus, selbst abgemahnt zu werden.