Sachsen-Anhalt

Kammer warnt vor Rezeptfälscher

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Berlin -

In Sachsen-Anhalt ist ein Rezeptfälscher unterwegs. Die Apothekerkammer warnt derzeit vor dem mutmaßlichen Betrüger. Apotheken sollen stutzig werden, wenn ein männlicher Kunde Zopiclon des Generikaherstellers AbZ verlangt.

Die Kammer informiert in einem „Rundspruch“ verschiedene Landkreise. Ein Mann soll sich als Patient aus Quedlinburg ausgeben. Er soll eine Verordnung über Zopiclon 7,5 mg in der Packungsgröße 20 Stück bei sich haben. Der Mann soll etwa 1,75 Meter groß und korpulent sein. Er soll dunkle kurze Haare haben.

Es soll sich um ein Privatrezept handeln. Das Rezept soll von einer Allgemeinmedizinerin aus Tahle ausgestellt worden sein. Beim Medikament handelt es sich um ein Schlafmittel. Der Wirkstoff kann zu einer Entwicklung von körperlicher und seelischer Abhängigkeit oder Missbrauch führen. Die Ärztin ist laut Kammer bereits informiert.

Wie viele Apotheken der Mann bereits aufgesucht hat, war nicht zu erfahren. Die Kammer war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen. Die Taktik des mutmaßlichen Urkundenfälschers passt in das Muster von Rezeptfälschungen und könnte auf einen Profi hindeuten.

Betrüger bringen gefälschte Rezepte oft am Mittwochnachmittag oder am Abend in die Offizin. Dann sind die Arztpraxen geschlossen und Nachfragen beim Mediziner nur schwer möglich. Auch im aktuellen Fall ist die betroffene Ärztin derzeit telefonisch nicht erreichbar. Apothekenmitarbeiter sollten deshalb besonders wachsam sein.

Wird ein Kunde in einer Apotheke auffällig, sollten Mitarbeiter ruhig bleiben. Der Patient sollte aus Sicherheitsgründen zunächst nicht auf den Betrugsverdacht angesprochen werden. Besser im Backoffice die Polizei informieren und den mutmaßlichen Urkundenfälscher vertrösten: Das Arzneimittel werde von einer befreundeten Apotheke in der nächsten halben Stunde geliefert, könnte beispielsweise eine Ausrede sein.

Wie bei einer falschen Banknote handelt es sich auch bei gefälschten Rezepten rechtlich gesehen um Urkundenfälschung. Tätern droht laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in besonders schweren Fällen eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. In den meisten Fällen werden die Betrüger zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

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