Nach Baden-Württemberg hat nun auch das Saarland angekündigt, dass Apothekenpersonal, das Sars-CoV-2-Antigentests durchführt, bei den Corona-Impfungen in die Priorisierungsgruppe 2 aufgenommen wird. Testende Apotheken erhalten nun Priorisierungscodes, mit denen sie ihre Mitarbeiter zur Impfung anmelden können – doch Inhaber:innen müssen schriftlich versichern, dass der oder die Mitarbeiter:in auch wirklich testet.
Knapp ein Viertel der saarländischen Apotheken könnten in den nächsten Wochen schon in den Genuss einer Corona-Impfung kommen: 70 der 285 hat die Kammer nämlich auf ihrer Liste der testenden Betriebe und verschickt an die nun Priosierungscodes samt einer Bescheinigung zur Impfberechtigung heraus. Damit können Apotheken über die normalen Wege Impftermine vereinbaren. Allerdings: Die Berechtigung zur Impfung gilt nur für Personal, das wirklich testet. Das heißt aber auch, dass es nicht nur von Apotheken betriebene Testzentren abdeckt, sondern vor allem diejenigen Mitarbeiter:innen, die an Schulen und Kitas vor Ort testen.
Wer lediglich in der Apotheke steht, bleibt in Priorisierungsgruppe 3. Inhaber:innen müssen deshalb eine schriftliche Versicherung abgeben, dass die jeweilige Person aktiv testet. „Der Arbeitgeber haftet für die Bescheinigung. Wer meint, bei den Terminen Missbrauch begehen zu müssen, kann dafür berufsrechtlich belangt werden“, sagt Kammergeschäftsführer Carsten Wohlfeil.
Dass die Regelung so streng gehandhabt wird, liegt laut Wohlfeil schlicht an der Absicht des Verordnungsgebers, sich bei der Vergabe der Priorisierungen neben Risikogruppen vor allem an der Exposition zu orientieren. „In Priogruppe 2 stehen die Gruppen, die sich erfahrungsgemäß besonders oft infizieren. Entscheidend sind dabei die Erfahrungswerte“, so Wohlfeil. Apotheken waren dabei bekanntermaßen besonders vorbildlich, in ihnen lag die Zahl der Infektionen bisher besonders niedrig. „So gesehen sind wir Opfer des eigenen Erfolges geworden“, sagt Wohlfeil. „Das heißt aber im Umkehrschluss, dass es für eine pauschal höhere Priorisierung mehr Infektionen hätte geben müssen und das kann natürlich niemand wollen. Deshalb sind wir natürlich sehr zufrieden mit der jetzigen Lösung.“
Wie in Baden-Württemberg werden die Kollegen im Saarland damit nach §3 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) eingestuft. Das entspricht Priorisierungsgruppe 2, zu der neben Menschen über 70 und mit Vorerkrankungen wie Demenz, Diabetes mellitus oder chronischen Lungenerkrankungen auch Personen unter besagter Nummer 5 zählen, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus Sars-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren“, so die Verordnung. Bisher sind Apothekenmitarbeiter*innen eine Priorisierungsgruppe tiefer eingestuft.
In Baden-Württemberg hatte der Landesapothekerverband am Mittwochmorgen die Bestätigung aus dem dortigen Sozialministerium erhalten. „Wir haben uns seit Wochen für diese Eingliederung eingesetzt. Die Entscheidung kommt spät, aber erfreut uns natürlich dennoch“, so ein LAV-Sprecher. „Es ist schön, dass die Landesregierung hier die testende Apothekerschaft mit dem Personal in Testzentren und der Ärzteschaft gleichstellt. Das bestätigt uns, dass das Engagement der Apothekerschaft hier gesehen wird und das Land sich um ihren Gesundheitsschutz kümmert.“
Der LAV war nach einiger Überzeugungsarbeit im Hintergrund Vortag der Entscheidung mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, Apotheker heraufzustufen. „Wer sich aber mehrere Stunden täglich unmittelbar einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt, sollte auch bei der wichtigen Corona-Schutzimpfung zuvorderst berücksichtigt werden. Ich sehe hier die Politik gefordert, diesen Schutz durch eine Anpassung der Corona-Impfstrategie auch zu gewährleisten“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.
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