EU-Parlament

Rx-Versandverbot kommt – für Tierarzneimittel

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Berlin -

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Tierarzneimittel innerhalb der EU nicht versendet werden dürfen, wenn sie verschreibungspflichtig sind. Ausnahmen sind innerhalb der Mitgliedstaaten allerdings weiter möglich. Das beinhaltet eine Entschließung zur Tierarzneimittelverodnung, die nun an den Europäischen Rat geht und dort voraussichtlich angenommen wird.

„Die Bedingungen für die Abgabe von Tierarzneimitteln an die Öffentlichkeit sollten in der Union harmonisiert sein“, heißt es im Beschluss des Parlaments. Der Versand von Veterinärpräparaten soll demzufolge wie bisher über alle Mitgliedstaaten hinweg erlaubt bleiben, „sofern diese Tierarzneimittel nicht einer tierärztlichen Verschreibungspflicht [...] unterliegen und der vorliegenden Verordnung sowie dem geltenden Recht des Mitgliedstaats, in dem die Tierarzneimittel verkauft werden, entsprechen“, heißt es dazu im Beschluss.

Zur Begründung heißt es: „Der illegale Verkauf von Tierarzneimitteln im Fernabsatz kann eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, da auf diese Weise gefälschte oder minderwertige Arzneimittel in Umlauf kommen können. Dieser Bedrohung muss begegnet werden.“

In Stein gemeißelt ist das Rx-Versandverbot für Tierarzneimittel allerdings nicht. „Da es jedoch in einigen Mitgliedsstaaten üblich ist, auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im Fernabsatz zu verkaufen, sollten die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, diese Praxis unter bestimmten Bedingungen ausschließlich in ihrem Hoheitsgebiet fortzusetzen“, so der Beschluss. Das heißt: Den Mitgliedstaaten wird freigestellt, den Versand von Rx-Tierarzneimitteln auf ihrem Staatsgebiet zu ermöglichen, sofern sie „sichere Strukturen für diesen Handel“ geschaffen haben und der Versand nicht grenzüberschreitend erfolgt: „Eine derartige Erlaubnis wird nur Personen erteilt, die im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats niedergelassen sind, und die Belieferung erfolgt ausschließlich innerhalb dieses Mitgliedstaats.“

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten sowohl die EU-Kommission als auch die anderen Länder über ihre Entscheidung in Kenntnis setzen und gegebenenfalls mit ihnen zusammenarbeiten, „damit diese Form der Belieferung keine unbeabsichtigten Folgen nach sich zieht“. Dazu gehört auch, dass Bestimmungen über angemessene Sanktionen erlassen werden, „um sicherzustellen, dass die nationalen Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen über den Entzug einer derartigen Erlaubnis eingehalten werden.“

Geplant ist etwa ein europaweit einheitliches Siegel für Versender, wie es im Bereich der Humanarzneimittel bereits existiert: „Damit Qualität und Sicherheit der im Fernabsatz angebotenen Tierarzneimittel in hohem Maße gewährleistet sind, sollte die Öffentlichkeit dabei unterstützt werden, im Internet legale Anbieter solcher Arzneimittel zu finden. Es sollte ein gemeinsames und in der gesamten Union erkennbares Logo festgelegt werden, anhand dessen der Mitgliedstaat ermittelt werden kann, in dem die Person, die das Tierarzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz anbietet, ansässig ist. Die Kommission sollte ein solches gemeinsames Logo entwerfen. Internetseiten, auf denen der Öffentlichkeit Tierarzneimittel zum Verkauf im Fernabsatz angeboten werden, sollten mit der Internetseite der jeweils zuständigen Behörde verlinkt werden.“

Etwaige Bedenken, dass sich aus dem geplanten Verbot Schlussfolgerungen für den Rx-Versand von Humanarzneimitteln ergeben könnten, versucht das EU-Parlament allerdings gleich in den Vorbemerkungen zum Beschluss zu zerstreuen: Mit der Verordnung solle nämlich der Rechtsrahmen für Tierarzneimittel „an den wissenschaftlichen Fortschritt, die aktuellen Marktbedingungen und die wirtschaftliche Realität angepasst werden, wobei gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Tiergesundheit, Tierschutz und Umwelt sowie der Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden“.

Dabei solle dieser Rechtsrahmen den Bedürfnissen der Tierarzneimittelunternehmen und dem Handel mit Tierarzneimitteln in der Union Rechnung tragen, so das Parlament. Genau diese seien jedoch grundlegend verschieden. „Die Erfahrung hat gezeigt“, so der Beschluss, „dass der Veterinärsektor bei Arzneimitteln wesentlich andere Bedürfnisse hat als der Humansektor. Vor allem sind die Triebkräfte für die Investitionstätigkeit auf den Märkten für Human- und Tierarzneimittel verschieden.“

So gebe es im Veterinärmarkt beispielsweise viele verschiedene Tierarten, was sowohl zu einem fragmentierten Markt führe als auch dazu, dass umfangreiche Investitionen zur Erweiterung der Zulassung von Tierarzneimitteln, die für eine Tierart bereits zugelassen sind, auf eine andere Tierart erforderlich sind. Auch Preisgestaltungsmechanismen folgten im Tierarzneimittelmarkt „einer völlig anderen Logik“. Ziel sei es deshalb, dass die Verordnung „den Merkmalen und Besonderheiten dieses Sektors gerecht wird, der nicht als Modell für den Humanarzneimittelmarkt dienen kann“.

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