Boni-Prozess: Gesetzesänderung hilft DocMorris Alexander Müller, 24.01.2017 14:51 Uhr
Der Streit um Rx-Boni soll nach dem EuGH-Urteil vor den deutschen Gerichten fortgesetzt werden. Doch die angestrebte Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) könnte vorerst ins Wasser fallen. Denn wegen einer Gesetzesänderung könnte der Streitwert des Verfahrens zu gering sein – es fehlen 5000 Euro.
Im Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die DocMorris-Boni zur Vorabentscheidung nach Luxemburg geschickt. Im Oktober erklärte der EuGH, dass für ausländische Versandapotheken die Preisbindung nicht gilt.
Jetzt geht der Fall zurück zum OLG. Das Gericht ist an die Antwort aus Luxemburg gebunden und dürfte im Sinne der beantworteten Vorlagefragen entscheiden. Dass die Berufung von DocMorris gegen das erstinstanzliche Urteil Erfolg haben wird, darf als wahrscheinlich angenommen werden. Ansonsten hätte sich OLG mit seiner Vorlage in Luxemburg erst gar nicht gegen die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte stellen müssen.
Für diesen wahrscheinlichen Fall hat die Wettbewerbszentrale angekündigt, die Sache keineswegs auf sich beruhen zu lassen. „Ich weiß nicht, ob wir damit zum BGH kommen, aber wir würden es auf jeden Fall versuchen“, sagte Rechtsanwältin Christiane Köber. Aus ihrer Sicht hat sich der EuGH nämlich weder mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung auseinandergesetzt, noch mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
Allerdings ist Köber jetzt auf den guten Willen des OLG Düsseldorf angewiesen. Denn wenn die Richter keine Revision zulassen, ist der Weg zum BGH versperrt. Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde kann Köber nicht einlegen, da der Streitwert im Ausgangsverfahren nur 15.000 Euro beträgt. Um den BGH selbst entscheiden zu lassen, ob er das Verfahren annimmt, wären mindestens 20.000 Euro Streitwert nötig.
Besonders bitter für die Wettbewerbszentrale: Diese Hürde in der Prozessordnung wäre eigentlich zum Jahreswechsel gefallen – sie war auf Ende 2016 befristet. Doch kurz vor Weihnachten wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung“ veröffentlicht.
Damit hat der Gesetzgeber auf den letzten Metern die Gültigkeit der alten Zivilprozessordnung verlängert. Diese gilt nun bis Ende Juni 2018. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht bleibt bis dahin nur zulässig, wenn der Streitwert 20.000 Euro übersteigt.
Das OLG Düsseldorf hat also alle Fäden in der Hand und kann mit dem Bonus-Verfahren buchstäblich kurzen Prozess machen. Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 25. April. Dann wird sich zeigen, ob die Richter den Fall schnell abhandeln oder sich ausführlich mit der Begründung des EuGH befassen werden. Immerhin war das OLG von EU-Generalanwalt Maciej Szpunar ausdrücklich dafür gelobt worden, dass es den Fall in Luxemburg vorgelegt hatte.
Der BGH hatte dagegen noch Anfang März – zwei Wochen vor der EuGH-Verhandlung – ein deutliches Zeichen gesetzt und DocMorris in zwei weiteren Boni-Verfahren abblitzen lassen. Die Karlsruher Richter sahen noch immer keine Notwendigkeit, den Fall dem EuGH vorzulegen oder auch nur das Verfahren auszusetzen. Diese Vorlage des OLG veranlasse den BGH nicht, die Entscheidung des Gemeinsamen Senats in Zweifel zu ziehen, hieß es im Beschluss. Vielmehr habe das OLG die Boni-Frage zu Unrecht in Luxemburg vorlegt. Es stellten sich „keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen zur Auslegung des Unionsrechts“, die ein Vorabentscheidungsersuchen rechtfertigen würden. Unter welchen Voraussetzungen eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit vorliegen, sei durch die EuGH-Rechtsprechung bereits geklärt, so der BGH.
Ob das OLG nach dieser Ohrfeige aus Karlsruhe und der Genugtuung in Luxemburg sein Verfahren jetzt erneut zum BGH durchlassen wird, ist zumindest fraglich. Für die Wettbewerbszentrale wäre es Köber zufolge kein Beinbruch, wenn das Verfahren im April abgeschlossen würde. Immerhin liefen parallel noch andere zwischenzeitlich ausgesetzte Boni-Verfahren, die nach dem Spruch aus Luxemburg wieder aufgenommen werden könnten. Und dabei seien die Streitwerte hoch genug, um auf jeden Fall vor den BGH zu kommen. Ob die Karlsruher Richter noch Lust auf das Thema haben, steht auf einem anderen Blatt.