Rx-Boni – Der Kampf um den Euro APOTHEKE ADHOC, 19.04.2013 16:35 Uhr
Das juristische Gezerre um Rx-Boni geht weiter: Laut dem Verwaltungsgericht Berlin können auch relativ geringe Boni von einem Euro gegen die Berufsordnung verstoßen. Die Berliner Apothekerkammer hat sich in acht von neun Fällen vor dem Berufsgericht durchgesetzt. Die Kammer freut sich über die Urteile – letzte Klarheit gibt es aber noch immer nicht.
Das Berufsgericht hatte gegen Elac-Chef Rolf Spielberger (Pelikan-Apotheke) und Dr. Axel Müller-de Ahna (Wedding-Apotheke) je Strafen in Höhe von 5000 Euro verhängt. easy-Apotheker Alexander Irrgang wurde eine Geldbuße von 2000 Euro aufgebrummt.
Dabei berücksichtigte das Gericht nicht nur die Höhe der Boni, sondern auch den betriebenen Werbeaufwand. Fünf weitere Apotheker kamen daher mit einer Verwarnung oder einem Verweis davon, eine Kollegin wurde sogar freigesprochen.
Das Gericht hatte allerdings die Kernfrage offen gelassen, ob auch für die Apothekerkammer bei ihrem berufsrechtlichen Einschreiten eine Bagatellgrenze gilt: „Das Berufsgericht war davon ausgegangen, dass die in Rede stehenden Werbemaßnahmen jedenfalls eine Bagatellgrenze überschreiten würden“, erklärt ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Die Boni hatten jeweils etwa bei einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel betragen und waren als Gutscheine gewährt worden.
Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt freut sich über die Entscheidungen des Gerichts: „Wir haben in der Berufsordnung vor mehreren Jahren ganz bewusst festgelegt, dass die Arzneimittelpreisverordnung einzuhalten ist. Das Gericht hat dies bestätigt.“
easy-Apotheker Irrgang dagegen fühlt sich ungerecht behandelt: „Wir müssen erst einmal die Urteilsbegründung abwarten. Aber natürlich bin ich mit der Entscheidung des Richters nicht glücklich, weil aus der Berufsordnung für mich nicht klar hervorging, dass 1-Euro-Gutscheine verboten sind.“
Erst nach der Urteilsbegründung werden die betroffenen Apotheker entscheiden, ob sie vor dem Landesberufsgericht Berlin in Berufung gehen. Die Kammer jedenfalls lässt keinen Zweifel daran, auch künftig gegen Rx-Boni vorzugehen.
An die Apotheker hat Belgardt einen Rat: „Das war eine schöne Botschaft des Richters: Fragt eure Kammer zuerst und nicht irgendwelche Systempartner oder Anwälte.“