Rx-Boni

1000 Euro Ordnungsgeld für Apothekentaler

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Berlin -

In Sachsen hat das nächste Berufsgericht wegen Rx-Boni ein Ordnungsgeld gegen einen Apotheker verhängt. Die gewährten Taler hatten dabei laut Sächsischer Landesapothekerkammer (SLAK) einen Gegenwert von 33 Cent. Doch das Berufsgericht in Dresden habe entschieden, dass die Preisbindung stets „penibel einzuhalten“ sei.

Der Apotheker hatte in seinem Filialverbund mindestens bis Mitte November 2010 Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewährt. Pro Rezept war so eine maximale Gutschrift von einem Euro möglich. Gegen die Rüge der Kammer und das verhängte Ordnungsgeld hatte der Apotheker geklagt.

Das Gericht habe jedoch keinen Zweifel daran gelassen, dass Verstöße gegen das Preisrecht unabhängig von der Höhe und Wertigkeit der Boni berufsrechtlich zu beanstanden seien, so die Kammer. Eine wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsgrenze gebe es im Berufsrecht nicht.

Geldwerte Vorteile hätten auch nichts mit der gelegentlichen Abgabe von Sachprämien, wie dem Päckchen Taschentücher zu tun, zitiert die Kammer das Gericht. Demnach war auch die erfolgte Sanktionierung verhältnismäßig.

Die Kammer begrüßt diese Entscheidung, da für Sachsen nun geklärt sei, dass erkennbare Verstöße gegen geltendes Preisrecht berufsrechtlich sanktioniert werden könnten. „Eine andere gerichtliche Botschaft wäre zudem für die ganz große Mehrheit der gesetzestreu agierenden Apothekerinnen und Apotheker kaum verständlich gewesen“, so die Kammer.

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