Versicherungen

Rowa-Crash: Inhalt statt Haftpflicht

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Berlin -

Geht in der Apotheke ein Gerät zu Bruch, kann das für den Inhaber teuer werden. Mit der falschen Versicherung muss der Chef für Mitarbeiterschäden selbst aufkommen. Im Fall des kaputten Rowa-Greifers kommen auf die Apothekerin mehrere Tausend Euro für den Ersatz zu. Inhaber können sich mit einer sogenannten All-Risk-Inhaltsversicherung vor einem finanziellen Schaden schützen.

Schäden durch Angestellte können passieren. Im Fall von Carolin Ernst hat ein Mitarbeiter einen Hocker versehentlich im Kommissionierautomaten stehen gelassen. Als der Greifer das nächste Mal eine Packung aus einem Regal holte, krachte er gegen den Schemel und brach ab. Der Steinach-Apotheke in Neckarsteinach entstand ein Schaden von rund 23.000 Euro. Das Ersatzteil muss Ernst selbst bezahlen, da sie nicht über Rowa versichert war und ihre Versicherung nicht einspringt.

„Solche Schäden passieren durchaus öfter“, sagt Versicherungsexperte Michael Jeinsen. Die Haftpflichtversicherung sei in diesem Fall die falsche Police. Inhaber sollten darauf achten, dass sie eine All-Risk-Inhalts- und Werteversicherung oder alternativ eine zusätzliche Elektronikversicherung haben. Dabei sei wichtig, wer als Repräsentant eingetragen ist. Zusätzlich zum Inhaber sollte das höchstens der Vertreter sein, so Jeinsen. „Die anderen Mitarbeiter sind dann mitversichert, wenn sie etwas in der Apotheke kaputt machen.“

Ein seriöser Versicherungsanbieter sollte Apotheken nur Verträge anbieten, in denen nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig Repräsentanten sind. „Nur diese Angebote kann man einem Apotheker ernsthaft empfehlen“, sagt Jeinsen. Denn wenn etwas durch einen Mitarbeiter zu Schaden komme, könne es sehr teuer werden. Programmiere der Angestellte beispielsweise die Klimaanlage falsch und die Temperaturen stiegen plötzlich, sei das Warenlager in Gefahr. Außerdem gebe es in der Offizin sehr viele hochpreisige Geräte.

Die „Repräsentantenklausel“ definiere zudem, welche Schäden mitversichert seien. „Solche Eigenschäden genannte Schadenfälle durch Mitarbeiter sind in vielen Policen abgedeckt“, sagt Jeinsen. Bei kleinen Apotheken sollte die Versicherungssumme zwischen 300.000 und 400.000 Euro liegen; bei großen Betrieben bis zu 1 Millionen Euro. Als Jahresbeitrag kämen auf Inhaber Kosten zwischen 400 und 500 Euro zu.

Im Fall der Steinach-Apotheke rät der Experte der Inhaberin, vom Versicherungsberater das Beratungsprotokoll einzufordern. „Sehr wahrscheinlich liegt ein massiver Beratungsmangel vor“, vermutet Jeinsen. Liege ein dokumentierter Fehler vor, müsse der Berater über seine Vermögenshaftpflicht für den Schaden aufkommen. „Die Apothekerin sollte mit den Protokollen zu einem Anwalt und klären, ob hier die Haftpflicht des Beraters in Anspruch genommen werden kann.“ Der Versicherer hätte die Inhaberin darauf aufmerksam machen müssen, dass ein „versicherbares Großrisiko wie der Rowa“ nicht gedeckt sei.

Die Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht. „Schäden an Sachen des Arbeitgebers durch seine Arbeitnehmer sind nicht Gegenstand einer Apothekenhaftpflichtversicherung“, sagt Petra Mitscherling von der Gothaer Allgemeine Versicherung. Auch die Privathaftpflichtversicherung des Arbeitnehmers leiste üblicherweise nicht, weil es sich um eine berufliche Tätigkeit handele. Gedeckt seien nur Schäden an Dritten: Wäre wegen des Zusammenstoßes eine falsche Arzneimittelpackung abgegeben worden, wäre ein etwaiger Anspruch eines Patienten versichert gewesen.

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