„Vergeudung von Ressourcen!“

Rokitta zum Rahmenvertrag: Schämt Ihr Euch nicht?

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Berlin -

Seit 1. Juli ist der neuen Rahmenvertrag in Kraft. In den Apotheken sorgt das Regelwerk inzwischen für mächtig Ärger. Zu kompliziert, zu unübersichtlich, zu zeitraubend, lautet die Kritik. Seinem Ärger Luft machte jetzt Apotheker Reinhard Rokitta vom Verein Freie Apothekerschaft. Via Facebook wandte er sich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Stoppt diesen Unsinn, fordert er.

„Liebe Ministerinnen und Minister, liebe Abgeordnete des Deutschen Bundestages, gehen Sie doch in der in Kürze anstehenden Sitzungspause in Ihrem Wahlkreis in eine Apotheke vor Ort und lassen Sie sich die Bearbeitung von Rezepten nach dem am 1. Juli in Kraft getretenen Rahmenvertrag erklären“, so Rokitta. „Aber Vorsicht: Es könnte sein, dass Sie bemerken, dass die Apotheken für diese Arbeit komplett unterbezahlt sind!“

Vor allem auf den GKV-Spitzenverband als Vertragspartner des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist Rokitta nicht gut zu sprechen: „Wer solch einen Vertrag einem Leistungserbringer aufdrückt, ist unterbelichtet! Insofern ist eine neue ‚Gebührenordnung für Apotheken zu Lasten der GKV‘ dringend notwendig!!!“ Es könne nicht sein, dass wegen möglicher „kleinkarierter Einsparungen für die Krankenkassen“ die Apotheken eine Unmenge an Zeit erbringen sollten – „und das ohne Bezahlung!“

Rokitta berichtet aus der Praxis: „Um nur ein Beispiel zu nennen nach nur einem Tag ‚Neuer Rahmenvertrag‘: Wegen ein paar Cent zur Differenz zum ‚Preisanker‘: minutenlange Rücksprache mit der Arztpraxis, die verständlicherweise davon keine Ahnung hat, Anforderung eines neuen Rezeptes per Versichertem, per Post oder per Botendienst! Das ist doch Wahnsinn und vor allen Dingen Vergeudung von Ressourcen!“

An die Adresse der Krankenkassen wird Rokitta in seiner Wortwahl noch deutlicher: „Schämt Ihr Euch nicht für Euer Verhalten gegenüber dem Leistungserbringer Apotheke nach der ‚Friß-oder-stirb-Methode‘? Schämt Ihr Euch nicht für Euer Verhalten gegenüber Euren Versicherten?“ Abschließend appelliert der Apotheker aus Bünde an die Politik: „Hallo Herr Spahn! Hallo Herr Altmaier! Schalten Sie sich bitte umgehend ein! Dieser Rahmenvertrag fällt vollkommen aus dem Rahmen einer ordentlichen Arzneimittelversorgung der Patienten! Dieses Ausnutzen der Macht der Selbstverwaltung muss beendet werden!“

DAV und GKV-Spitzenverband hatten rund fünf Jahre über die Vereinbarungen zum neuen Rahmenvertrag nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) verhandelt. Ende letzten Jahren wurde das Werk abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags sollte es beispielsweise Erleichterungen bei Defektbelegen geben. Die Softwarehäuser speichern automatisch alle Verfügbarkeitsabfragen, so dass keine einzelnen Bestätigungen mehr angefordert werden müssen.

Der Verband der Apothekensoftwarehäuser (ADAS), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Großhandelsverband Phagro hatten im April eine Lösung zur technischen Umsetzung der Neuregelung gefunden. Danach wird die erforderliche Nachweisführung mit einer Funktion der Apothekenwarenwirtschaftssysteme zur Auswertung negativ beantworteter Verfügbarkeitsanfragen ermöglicht.

Konkret prüfen Apotheken ab dem 1. Juli über MSV3-Verfügbarkeitsanfragen, ob ein Arzneimittel beim Großhandel erhältlich ist. Bei Nichtverfügbarkeit erfolgt auf der Grundlage der elektronischen Rückmeldung des Großhandels die Nachweisführung aus der Apothekenwarenwirtschaft heraus gegenüber den Krankenkassen.

Laut neuem Rahmenvertrag gilt ein Arzneimittel als nicht verfügbar, wenn es nicht in angemessener Zeit beschafft werden kann. Die Apotheke muss den Defekt durch zwei Verfügbarkeitsanfragen nachweisen, entsprechend bei mindestens zwei Großhändlern. Diese können zeitgleich bei der Rezeptbelieferung erfolgen und müssen dokumentiert werden. Wird eine Apotheke nur von einem Großhandel beliefert, sind zwei Verfügbarkeitsanfragen in einem angemessenen Zeitabstand zu stellen. Eine zusätzliche Anfrage beim Hersteller oder Importeur ist nicht notwendig und kann von den Kassen nicht mehr eingefordert werden.

Allerdings laufen offenbar noch nicht alle Warenwirtschaftsysteme reibungslos. Rokitta hat von seinem Softwareanbieter eine 38-seitige Anleitung erhalten. Eine Mitarbeiterin wurde extra geschult. Dennoch klagt der Apotheker über die komplizierte und zeitraubende Umsetzung des neuen Rahmenvertrages in seiner Apotheke. „Ich kann noch nicht sagen, ob es sich nur um Umstellungsprobleme handelt“, so Rokitta.

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