Richtlinien für Antrag Yvette Meißner, 24.08.2007 19:26 Uhr
Die Bundesopiumstelle hat auf ihrer Website Hinweise für Patienten veröffentlicht, die eine Cannabisextrakt-Therapie beantragen wollen. Berichte über die Behandlung einer Multiple Sklerose-Patientin mit dem unter das Betäubungsmittel fallenden Pflanzenauszug hatten in dieser Woche für Wirbel gesorgt. Nur nach Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb eines standardisierten Cannabisextraktes kann dieser in der Apotheke abgegeben und therapeutisch verwendet werden.
Wer einen Antrag stellen will, muss strenge Auflagen erfüllen. So darf Cannabis nur angewendet werden, wenn dessen therapeutischer Nutzen für die Erkrankung belegt worden ist und keine zugelassenen Arzneimittel verfügbar sind. Zudem sollte bei Einsatz der Nutzen für den Patienten größer sein als die Gefahr des Drogenmissbrauchs oder einer eventuellen gesundheitlichen Schädigung.
Eine Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Zusätzlich wird ein Gutachten des behandelnden Arztes benötigt sowie eine Begründung, warum Dronabinol nicht bei der Therapie eingesetzt werden kann. Auch eine Kopie des Personalausweises wird verlangt. Egal, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht, der Patient muss auf jeden Fall für die Verwaltungsgebühr von 51,13 Euro aufkommen.