Filialapotheken

Richter warnen vor Geschäften mit Notdienst

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde heute Vormittag die Frage verhandelt, ob der Notdienst innerhalb eines Filialverbunds von einer Apotheke auf eine andere übertragen werden kann. Noch steht das Urteil nicht fest. Doch in der Verhandlung machten die Richter grundsätzliche Bedenken geltend.

Damit griff das Gericht die Argumentation der Apothekerkammer Thüringen auf, die im Vorfeld vor einem stufenweisen Rückbau der Apotheken gewarnt hatte. Der Vorsitzende Richter sagte, eine Übertragung der Notdienste könne unter Umständen den Einstieg in ein neues Geschäftsmodell bedeuten. Die Richter befürchten offenbar, dass künftig eine Apotheke auch Notdienste außerhalb des Filialverbunds übernehmen könnte.

Gleichzeitig zeichnete sich ab, dass die Richter beide Fälle - ein Apotheker aus Gera und eine Apothekerin aus Jena streiten sich mit der Kammer - getrennt betrachten. Während die beiden Apotheken in Jena lediglich 50 Meter voneinander entfernt liegen, sind die drei Filialapotheken in Gera zum Teil mehr als vier Kilometer von der Hauptapotheke entfernt, die die Notdienste übernehmen soll. Diese unterschiedliche Ausgangssituation müsse berücksichtigt werden, hieß es. Das Urteil wird am späten Nachmittag erwartet.

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