Schweinegrippeimfpung

Rheinland-Pfalz sucht Impf-Apotheken Patrick Hollstein, 20.08.2009 16:39 Uhr

Berlin - 

Für die Organisation der Schweinegrippe-Impfung sind die Bundesländer zuständig. Obwohl die Verabreichung laut Bundesregierung vorwiegend in den Gesundheitsämtern erfolgen und der Impfstoff nicht auf dem freien Markt verfügbar sein soll, könnten in einigen Ländern niedergelassene Ärzte und Apotheken einbezogen werden. In Rheinland-Pfalz rekrutieren Apothekerkammer und -verband derzeit Apotheken, die die Verteilung des Impfstoffs übernehmen.

Ab Oktober sollen in Rheinland-Pfalz die vorab definierten Risikogruppen geimpft werden. Die Landesregierung hat sich entschieden, die Impfstoffe über das Regelsystem verteilen zu lassen: Von Kammer und Verband ausgewählte „leistungsfähige Apotheken“ sollen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgewählte Praxen beliefern.

Der Impfstoff wird über den Großhandel in Fertigarzneimittelpackungen mit 50 Antigen-Ampullen zu je zehn Dosen pro Ampulle und 2x25 Adjuvans-Ampullen geliefert. Aufgabe der so genannten „Pandemieimpfstoff-Bezugsapotheken (PIBA)“ ist es, die jeweils angeforderten Teilmengen auszueinzeln, mit Applikationshilfe und Beipackzettel zu versehen und als Kühlware an die Praxis zu liefern. Hinzu kommt die Dokumentation der Abgabe.

Die Anforderungen an die Apotheken sind hoch: „Ständige Verfügbarkeit auch an den Wochenenden und die notwendige Personalausstattung ist obligatorisch und in einem Vertrag mit dem Land zu versichern“, schreibt die Kammer an ihre Mitglieder. Zudem variierten die Fahrstrecken zu den beteiligten Arztpraxen stark.

Für das gesamte Land werden 100 PIBA gesucht. Apotheken, die sich beteiligen wollen, müssen sich bis Dienstag bei der Kammer melden. Die Honorierung wird noch verhandelt; laut Kammer steht bei einem maximalen Wochendurchsatz von bis zu 100 Antigen-Ampullen eine „Selbstkostenentgeltung von max. 2,00€/Dosis als Aufwandsentschädigung“ im Raum.

Aufgrund der Dringlichkeit würden die Details parallel zum Auswahlverfahren geklärt, teilt die Kammer mit und bittet, vorerst von weiteren Anfragen abzusehen.