Rezepturkosten: Kundin will Differenz zurück Sandra Piontek, 10.04.2024 15:19 Uhr
Die Apotheke am Postdamm in Nordhorn fertigte eine Rezeptur für eine Privatpatientin an. Da seit dem Jahreswechsel die Hilfstaxe nicht mehr als Berechnungsgrundlage für Rezepturen dient, muss Inhaberin Katja Reynolds fast den dreifachen Preis für die Salbe aufrufen: „Die Kundin musste statt mit 26,05 Euro nun leider mit 91,19 Euro in Vorleistung gehen.“ Erbost über den viel teureren Preis erkundigte sich die Patientin in den 13 umliegenden Apotheken nach deren Berechnung: „Sie kam zurück und wollte die Differenz von mir erstattet haben, weil andere Apotheken angeblich zum günstigeren Preis abgegeben hätten“, so die Pharmazeutin.
Im Februar fertigte die Apotheke eine individuelle Rezeptur für eine Privatpatientin an: „Es sollten die Wirkstoffe Clobetasol und Salicylsäure in Unguentum emulsificans aquosum eingearbeitet werden“, berichtet Reynolds. Vor vier Jahren hatte die Patientin die Anfertigung schon einmal erhalten: „Sie wusste, dass sie damals dafür nur 26,05 Euro bezahlen musste. Was ich bei der Vorlage des Rezeptes leider vergessen hatte zu erwähnen, war die Änderung der Berechnungsgrundlage. Ich hätte sie informieren sollen, dass es zu einem teureren Preis kommen würde als vor vier Jahren“, so die Inhaberin.
Hintergrund ist die Kündigung der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV). Die Abdata hat die hinterlegten Preise für Stoffe und Gefäße zu Beginn des neuen Jahres gelöscht. Abgerechnet wird seither nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
Bei der Übergabe der fertigen Rezeptur an die Patientin sei aber alles noch in Ordnung gewesen, so Reynolds. „Sie kam erst ganze acht Wochen später wieder zu uns in die Apotheke und maulte uns böse an“, so die Inhaberin. „Sie hatte in der Zwischenzeit alle 13 umliegenden Apotheken abgeklappert, um sich den Preis für diese Rezeptur berechnen zu lassen. Dabei stellte sie fest, dass zwei der Apotheken zum alten Preismodell berechnet hätten“, so Reynolds. „Sie fragte dann, warum wir denn so teuer wären.“
Patientin pocht auf Erstattung
Die Patientin verlangte daraufhin von Reynolds, „sich was einfallen zu lassen“, und wollte auf die Erstattung der Differenz hinaus: „Ich habe ihr erklärt, dass wir uns absolut korrekt verhalten haben. Selbst wenn ich wollte, könnte ich nicht mehr nach dem alten Preismodell berechnen, das lässt mein Programm gar nicht zu“, so die Pharmazeutin, die sich auf die Erstattung nicht einließ. „Die Kundin eröffnete mir, sie arbeite selbst im Gesundheitswesen und wisse, dass das Berechnungsmodell sich derzeit in einer Art Grauzone befinde. Sie drohte mir an, sich über mich bei der Kammer zu beschweren“, so Reynolds.
Um sich rechtlich abzusichern, rief sie daraufhin selbst bei der Apothekenkammer an: „Ich hatte eine juristische Mitarbeiterin am Telefon, die mir bestätigte, dass wir uns absolut korrekt verhalten haben“, so Reynolds. Auch von anderen Fällen wisse sie, dass die Erstattung zumindest bei Privatpatienten bisher reibungslos funktionierte: „Das ist bisher ein Einzelfall mit dieser Patientin. Offen bleibt auch, ob sie wirklich Probleme bei der Erstattung durch ihre Privatversicherung hatte, denn bei uns ärgerte sie sich vor allem über die hohe Vorleistung, die sie bringen musste.“
Im Hinblick auf Erstattungsschwierigkeiten sei sie eher gespannt, ob die Krankenkassen mitspielen oder ob es zukünftig wieder Retaxationen hageln wird.