Die Techniker Krankenkasse (TK) hat Apotheken retaxiert, die sich bei der Herstellung von Arzneimitteln nicht an die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gehalten haben sollen. Dabei gehe es um die Prüfzertifikate, bestätigt ein Sprecher der Krankenkasse. Allerdings werden die Kürzungen mit der angeblich fehlenden Erstattungsfähigkeit begründet. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sucht das Gespräch mit der Kasse, die derweil die Retaxationen ausgesetzt hat.
Retaxiert wurden in den vergangenen Tagen Salben oder Cremes, deren Grundlage kosmetische Fertigprodukte waren. Die Kasse begründet die Rechnungskürzungen damit, dass solche Rezepturen laut EU-Verordnung als Kosmetika anzusehen und nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig seien. Auf Nachfrage erfahren die Apotheker allerdings, dass die Kasse Zweifel daran habe, dass bei der Herstellung die Vorgaben der ApBetrO eingehalten wurden.
Laut ApBetrO müssen Apotheker Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln und die hergestellten Rezepturen auf ihre Qualität prüfen. Liegt für die Ausgangsstoffe ein Prüfzertifikat vor, muss in der Apotheke mindestens die Identität festgestellt werden. Aus Sicht der TK wurden diese Vorschriften von einigen Apothekern nicht eingehalten.
Der DAV sieht das anders und will das Thema nun diskutieren: „Wir besprechen das demnächst und sind guter Hoffnung, dass wir eine Lösung finden“, so Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apothekervereins und Mitglied des Geschäftsführenden DAV-Vorstands. Ziel sei es, im Rahmenvertrag mit dem Kassenverband vdek konkrete Regelungen zu verankern. Der DAV verhandelt derzeit mit den Ersatzkassen über Rezepturen mit Nicht-Arzneimitteln.
Der TK-Sprecher betont, dass es bei den Retaxationen allein um die ApBetrO und die darin enthaltenen Vorschriften gegangen sei. Mit dem vdek-Vertrag habe das nichts zu tun. Entsprechend will die Kasse mit dem DAV über die Einhaltung der Rezepturvorschriften sprechen. Bis zum Abschluss seien die Retaxationen ausgesetzt worden.
Der Hamburger Apothekerverein (HAV), quasi Nachbar der ebenfalls in Hamburg ansässigen Kasse, hat sich mit einem Schreiben an den Kassenvorstand gewandt: Verbandschef Dr. Jörn Graue erinnert darin an die seit Jahren gute Zusammenarbeit. Außerdem sei dem Schreiben eine Analyse der Retaxationen beigelegt worden, so Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich.
Er betont, dass Apotheker laut ApBetrO die Pflicht haben, die Ausgangsstoffe zu prüfen. Die Kontrolle liege aber bei den Aufsichtsbehörden und nicht bei den Kassen. Auch das Argument, die Rezepturen seien nicht erstattungsfähig, kann Friedrich nicht nachvollziehen: Betroffen seien Zubereitungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die ein Arzt verordnet habe.
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