Rezeptur-Retax: DAV plant Musterstreitverfahren Sandra Piontek, 05.11.2024 15:38 Uhr
Was Apotheken lange befürchtet hatten, bewahrheitet sich nun: Es hagelt Retaxationen bei Rezepturabrechnungen. Der Grund: Die Kündigung der Hilfstaxe – Anlagen 1 und 2 sorgte für massive Verunsicherung, denn die Kassen teilen seither die Auffassung der Abrechnung nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Landesapothekerverbände hatten bereits einen Mustereinspruch vorbereitet. Nun werden weitere mögliche Maßnahmen geprüft, unter anderem auch die eines Musterstreitverfahrens.
Seit Anfang des Jahres gelten für die Abrechnung von Rezepturen die Vorgaben der AMPreisV. Die Hilfstaxe dient seither nicht mehr als Berechnungsgrundlage. Mit den neuen Berechnungen erhöhten sich die Preise für Rezepturen mitunter um das Dreifache. Das sorgte vor allem für selbstzahlende Kunden und Kundinnen für Verunsicherung, da die Apotheken teils sehr unterschiedliche Preise für Rezepturen berechneten.
Zudem hat sich nun auch die Angst vor Retaxationen bewahrheitet. Denn: Die Kassen sind der Auffassung, dass weiterhin eine anteilige Abrechnung der verwendeten Rezeptursubstanzen richtig sei, der DAV beruft sich hingegen auf die AMPreisV. Diese erlaubt die Abrechnung gemäß „Einkaufspreis der üblichen Abpackung“. Dieser vertragslose Zustand sorgte bereits für etliche Retaxationen.
Der DAV prüft nun mögliche Maßnahmen, um darauf zu reagieren: „Unter anderem auch die Möglichkeit eines Musterstreitverfahrens, um den zunehmenden Retaxationen von Rezepturabrechnungen durch die Krankenkassen zu begegnen“, heißt es von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Detailliertere Auskünfte wollte ein Sprecher dazu allerdings nicht geben.