Kammer übersieht Apotheke Alexander Müller, 30.01.2017 15:03 Uhr
Gibt es in abgelegenen Gebieten keine Apotheke mehr, kann die Versorgung über Rezeptsammelstellen gewährleistet werden. Die Auflagen für die Genehmigung sind allerdings streng. Und immer wieder streiten Apotheker mit ihrer Kammer darüber, wie entlegen ein Dorf oder Ortsteil ist. In Baden-Württemberg hat die Landesapothekerkammer (LAK) aus Versehen eine Rezeptsammelstelle genehmigt. Diese musste nach drei Monaten wieder geschlossen werden.
Der kleine Ort Dewangen in Nähe von Aalen hatte noch nie eine Apotheke. Seitdem im Juni vergangenen Jahres auch noch die Schloss-Apotheke im benachbarten Fachsenfeld schloss, müssen die Einwohner ihre Rezepte in Abtsgmünd oder Aalen abgeben.
Das änderte sich vorübergehend im September: Die Hofherrn-Apotheke in Aalen installierte eine Rezeptsammelstelle in Dewangen. Apothekerin Andrea Benz war nach eigenen Angaben von der Gemeinde gebeten worden. Sie beantragte eine Rezeptsammelstelle und nutzte, nachdem sie die Erlaubnis erhalten hatte, den Briefkasten des Gebäudes der ehemaligen Bäckerei Mack. Doch zum Jahreswechsel musste der Service schon wieder eingestellt werden – denn die Rezeptsammelstelle hätte nie genehmigt werden dürfen.
Laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen Rezeptsammelstellen von der Apothekerkammer nur genehmigt werden, wenn sie zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken erforderlich ist. Ein Kriterium ist, dass die nächste Apotheke mindestens sechs Kilometer entfernt ist oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ohne Weiteres zu erreichen.
Die Hofherrn-Apotheke in Aalen ist von Dewangen aus schon nur ziemlich genau sechs Kilometer entfernt, auf der Route liegt aber noch die Welland-Apotheke. Die Apotheke Abtsgmünd im gleichnamigen Nachbarort ist sogar nur 3,5 Kilometer vom Ortskern Dewangen entfernt. Benz hatte bei ihrem Antrag alle Apotheken im Umkreis angegeben und sich selbst und der Gemeinde keine großen Hoffnungen auf eine Genehmigung gemacht. Als sie trotzdem die Erlaubnis erhielt, sei sie davon ausgegangen, dass sich die Regularien geändert hätten.
Doch ein Kollege aus der Region beschwerte sich bei der Kammer über die Rezeptsammelstelle der Aalener Konkurrenz. Die Kammer prüfte erneut und musste dann ihren Fehler eingestehen: „Wir haben eine Apotheke übersehen“, so ein Kammersprecher. Das Thema wurde im Vorstand besprochen. Da der Fall eindeutig lag, habe man die Erlaubnis konsequenterweise wieder zurückgenommen, erklärt der Sprecher. Seit dem 22. Dezember gibt es die Rezeptsammelstelle nicht mehr.
Der Sprecher der Kammer betont, dass die Apotheker Rezeptsammelstellen meist eher aus Pflichtgefühl der Bevölkerung gegenüber beantragten und nicht, um damit Geld zu verdienen. Die Sammelstellen seien ein gutes Mittel, um die Versorgung zu sichern, aber nicht dazu da, dass sich die Kollegen gegenseitig das Wasser abgrüben.