Rezeptprüfung

GFS nimmt Retaxationen zurück

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Berlin -

Nicht jede Retaxation ist für Apotheker sofort verständlich. Manchmal lohnt sich ein Einspruch gegen die Absetzung. Ungewöhnlich ist, wenn selbst das nicht notwendig ist: Die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GFS) hat mehrere zuvor ausgesprochene Retaxationen der KKH unaufgefordert wieder zurückgenommen – ein technischer Fehler war Schuld an den unberechtigten Rückforderungen.

In den vergangenen Wochen hat die GFS im Namen der KKH wiederholt Retaxationen wegen Nichtbeachtung der Rabattverträge ausgesprochen. Jetzt heißt es in einem zweiten Schreiben der GFS Kommando zurück: „Bei der Prüfung der Austauschbarkeit ist uns ein technischer Fehler unterlaufen, den wir bereits im Prüfprozess korrigiert haben.“

Eine Retaxation werde nicht erfolgen, schreibt die GFS. Vorliegende oder noch eingehende Widersprüche würden anerkannt, aber nicht weiter behandelt. Die GFS entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichert, „dass wir die Qualitätssicherung hier bereits deutlich verbessert haben“.

Wie viele falsche Bescheide an Apotheken verschickt wurden, ist nicht bekannt. Doch allein beim Hessischen Apothekerverband (HAV) sind von Apothekern mehr als 50 Widersprüche zu anscheinend unberechtigten Retaxationen in dieser Sache eingegangen. Weil der Verband nicht direkt von der Rücknahme der Kasse erfahren hat, sollen sich die Apotheker erneut melden, falls sie den Brief von der GFS erhalten haben.

Die GFS prüft erst seit vergangenem Juli auch die Rezepte für die KKH. Davor hatte die Kasse ihre Rezepte von Interforum aus Leipzig kontrollieren lassen. GFS prüft außerdem für die Barmer GEK, die HEK, BKK Mobil Oil und BKK Deutsche Bank.

Eine Panne gab es schon 2012 bei der GFS: Der Dienstleister hatte Apotheken retaxiert, die Inkontinenzprodukte an Versicherte der ehemaligen Gmünder Ersatzkasse (GEK) abgegeben hatten. Allerdings hatten die Barmer und GEK bei der Fusion vereinbart, dass der Hilfsmittelliefervertrag übernommen wird.

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