Rezeptfälschungen: Barmer will retaxieren APOTHEKE ADHOC, 02.02.2018 14:25 Uhr
Aktuell sind in verschiedenen Regionen wieder Rezeptfälscher unterwegs, der Fokus liegt auf Hochpreisern. Die Barmer hat die Apothekerverbände auf das gehäufte Auftreten aufmerksam gemacht – und Retaxationen angekündigt.
Laut Barmer treten derzeit bundesweit gehäuft Rezeptfälschungen auf. Betroffen sind Glivec 400 mg, 30 Stück, Norditropin FlexPro 15/1,5 ml, 5 Stück, und Xeljanz 5 mg, 56 Stück. Auch andere Kassen berichten demnach von vermehrten Rezeptfälschungen.
Auffällig an den Rezepten sei, dass das Geburtsjahr vierstellig aufgedruckt sei – bislang seien immer die Geburtsjahre 2004 und 2005 verwendet worden. Das Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte sei an falscher Stelle aufgedruckt. Die Praxis stamme aus Hessen und trage die Bezeichnung „Praxis-Diagnostik-Wissenschaft“. Außerdem fehle die lebenslange Arztnummer.
Nach Auffassung der Kasse sind die Rezepte auf Grundlage dieser Merkmale offensichtlich als Fälschung zu erkennen. Die Barmer will daher Verordnungen auf Null retaxieren, die beliefert wurden und in die Abrechnung kommen. Die Verbände teilen diese Einschätzung nicht und halten Absetzungen für nicht statthaft. Sie empfehlen den Mitgliedern allerdings zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Mit einer besonders dreisten Masche waren unlängst Rezeptfälscher im Raum Mannheim unterwegs: Telefonisch wurde das teure Medikament Sutent vorbestellt, das dann im Notdienst abgeholt werden sollte. Offenbar hofften die Fälscher, der Apotheke so den Rückruf in der Arztpraxis unmöglich zu machen. Jedenfalls wurde das Rezept unter Angabe von Ausflüchten nicht vorab übermittelt. Nachdem die ersten Vorfälle bekannt wurden, suchte die Polizei die Apotheken im Notdienst auf und warnte die Mitarbeiter.
In den Arzneilieferverträgen ist geregelt, dass die Apotheken den Anspruch auf Vergütung verlieren, wenn sie auf Rezeptfälscher hereingefallen sind. „Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Lieferungen aufgrund gefälschter Verordnungen zu bezahlen, wenn die Fälschung bei Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar war“, heißt es etwa in der Vereinbarung aus Hessen. „Liegen Anhaltspunkte vor, die den Verdacht einer Fälschung begründen oder ergeben sich sonstige Bedenken, ist die Apotheke verpflichtet, das Mittel vorerst nicht abzugeben und den Arzt zu informieren.“
Aus diesem Grund halten sich die Verbände mitunter in der Kommunikation über aktuelle Rezeptfälschungen zurück und geben nur allgemeine Tipps, woran Fälschungen zu erkennen sind. Wie findet Ihr das? Fühlt Ihr Euch sicher, um Fälschungen zu erkennen? Informiert Ihr aktiv Eure Kollegen im Team und extern? Sollten die Kassen ins Boot geholt werden? Wir wollen mit Euch im LABOR diskutieren! Jetzt anmelden und Meinung abgeben!