Rezeptabrechnung

Kassen stänkern wegen 000

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Berlin -

Als im Oktober die Datenformate in der Software auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) umgestellt wurden, sorgte das in vielen Apotheken für Trubel. Dann wurde es ruhiger, nachdem die meisten Ärzte ihre Software auf den neusten Stand gebracht hatten. Anders bei den Rechenzentren: Während die Kassen gegenüber den Apothekern Kulanz zeigen wollten, drohten einige gegenüber Rechenzentren, ihre Rechnungen nicht zu bezahlen.

Hintergrund sind die Daten im Rezeptkopf, die Anfang Oktober auf die Formate der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) umgestellt wurden. Die Apotheken hatten damals besonders mit der neuen neunstelligen Kassen-IK zu kämpfen. Die Rechenzentren mussten sich außerdem mit Zahlen, die über die Begrenzungsstriche auf alten Rezeptvordrucken hinausgingen, oder der neuen Statusangabe herumschlagen.

Statt der bislang meist fünfstelligen Ziffern ist seit Oktober nur noch die Angabe der Versichertenart verpflichtend. Außerdem gibt es eine neue Codierung. Die Umstellung hat wie bei der Kassen-IK nicht in jedem Fall funktioniert. Die Rechenzentren konnten deshalb oft nur „000“ angeben und damit deutlich machen, dass der Status nicht erfasst werden konnte.

Das kritisierte die Rezeptprüfstelle Duderstadt in einem Schreiben an die Rechenzentren: Nach den Vorgaben der Krankenkassen sei die Statusangabe „000“ nicht zulässig, heißt es darin. „Aus diesem Grund können die Krankenkassen Ihre Statusangabe nicht akzeptieren.“

Um eine korrekte Abrechnung gewährleisten zu können, wurden die Rechenzentren aufgefordert, die Belegnummern für alle entsprechend gekennzeichneten Rezepte bereitzustellen. Andernfalls behalte man sich eine nachträgliche Beanstandung vor. Außerdem erklärte die Rezeptprüfstelle, dass für Abrechnungen für November „eine Bezahlung der Rechnungen nur nach ordnungsgemäßer Kontierung der Verordnungen“ erfolgen könne.

Das Schreiben sorgte bei den Rechenzentren für Verwunderung. Sie verwiesen auf die Technische Anlage 3 zur Datenübermittlung, auf die sie sich mit dem GKV-Spitzenverband verständigt hatten. Demnach sollen unplausible Angaben durch Nullen ersetzt werden. Außerdem hatten sich Rechenzentren und Kassen darauf geeinigt, dass fehlerhafte Zuordnungen durch die Transformation „keinen Grund für eine Rechnungsabweisung oder eine Absetzung von Seiten der Krankenkassen“ darstellen.

Das sei offenbar nicht allen Kassen bekannt gewesen, räumt auch eine Mitarbeiterin der Rezeptprüfstelle Duderstadt ein. Die Kassen hätten angeordnet, die Vollabsetzung anzudrohen. Inzwischen sieht es anders aus: „Die Krankenkassen, die uns angeschlossen sind, sind jetzt auch informiert“, sagt die Mitarbeiterin und beruhigt: „Die Drohung wird nicht umgesetzt.“

Die Kassen müssten sich nun damit abfinden, die Probleme, die ihnen aus der fehlerhaften Statusangabe entstünden, intern zu lösen, erklärt die Mitarbeiterin. Die Rezeptprüfstelle Duderstadt ist für die IKK gesund plus, die IKK Südwest, die BKK firmus, die Continentale BKK, die BKK Thüringer Energieversorger und die BKK MEM tätig.

Die Statusangabe ist seit Oktober nach den eGK-Vorgaben geregelt. Statt der bislang oft fünfstelligen Ziffern zum Patientenstatus (zum Beispiel 1 für Mitglied, 000 für einen Versicherten ohne Stichprobenbeteiligung und 9 für einen Versicherten aus den neuen Bundesländern) ist künftig nur noch die Angabe der Versichertenart verpflichtend. Dabei steht – wie bislang auch – 1 für ein Mitglied, 3 für einen Familienversicherten und 5 für Rentner und ihre Angehörigen.

Die Angaben zur Stichprobenzuordnung fallen weg. Die ergänzenden Angaben wurden neu geregelt und sind künftig optional: An zweiter Stelle folgt gegebenenfalls die Angabe zur besonderen Personengruppe. Dabei steht 4 für das Bundessozialhilfegesetz, 6 für das Bundesversorgungsgesetz, 7 für die SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht für Personen mit Sitz im Inland, für die nach Aufwand abgerechnet wird, und 8 für Personen, für die pauschal abgerechnet wird.

An dritter Stelle folgen Angaben zur Teilnahme ein einem Disease-Management-Programm (DMP): 1 für Diabetes mellitus Typ 2, 2 für Brustkrebs, 3 für Koronare Herzkrankheit, 4 für Diabetes mellitus Typ 1, 5 für Asthma bronchiale und 6 für COPD. An vierter Stelle folgt gegebenenfalls mit 1 die Kennzeichnung für ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Zwischen den Ziffern steht immer ein Leerzeichen und ist kein Wert angegeben, steht auch an dieser Stelle ein Leerzeichen.

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