Unterschiedliche Empfehlungen zur Kassen-IK APOTHEKE ADHOC, 16.10.2014 13:07 Uhr
Die fehlerhaften Kassen-Nummern auf Rezepten machen den Apothekern seit Anfang Oktober zu schaffen. Einige Apothekerverbände haben bereits Empfehlungen an ihre Mitglieder gegeben. Der Sächsische Apothekerverband (SAV) hatte zunächst bei den Rechenzentren nach Empfehlungen für die Apotheken gefragt – und ganz unterschiedliche Antworten bekommen.
Einig sind sich die Rechenzentren insoweit, dass Rezepte mit der „alten“ siebenstelligen Kassen-Nummer, die in der Regel nicht mit „10“ beginnen, weiterhin eingelesen und verarbeitet werden können. Diese Verordnungen können also ganz normal eingereicht werden.
Bei Rezepten mit den eigentlich neunstelligen Nummern, bei denen die letzten zwei Ziffern fehlen, gibt es unterschiedliche Vorschläge. Das ARZ Darmstadt etwa empfiehlt, keine Korrekturen vorzunehmen, sondern die Rezepte so abzurechnen, wie sie sind. Die VSA und das ARZ Wünsch fordern hingegen dazu auf, die Rezepte zu korrigieren: Die fehlenden Ziffern sollen leserlich im Feld der Kostenträgerkennung ergänzt werden – entweder handschriftlich oder maschinell. Alternativ könne die komplette Kassen-IK neben dem Kassennamen ergänzt werden. Das Schweriner ARZ fordert ebenfalls dazu auf, die Rezepte zu korrigieren. Allerdings sollen die fehlenden Ziffern nicht ergänzt werden, sondern die komplette Nummer neben dem Kassennamen angegeben werden.
Der SAV weist darauf hin, dass die Änderungen gemäß der gültigen Arzneimittelversorgungsverträge in der Apotheke abgezeichnet werden müssen. Dies sollte nicht in oder direkt neben den maschinenlesbaren Feldern erfolgen, sondern zum Beispiel im Verordnungsfeld.
Das private Rechenzentrum AvP hatte dem Verband keine Empfehlung gegeben, sondern arbeitet auf eine bundeseinheitliche Lösung hin. AvP-Chef Klaus Henkel hatte vorgeschlagen, die Rezepte bei unleserlicher IK auf Basis der Haupt-IK des jeweiligen Kostenträgers abzurechnen und die Unter-IK zu vernachlässigen.
Allerdings will Henkel den Apothekern keinen unabgestimmten Vorschlag machen und hat sich daher an die ABDA gewandt. Das kann dauern, weiß auch der SAV: „Da bei einer bundeseinheitlichen Lösung viele verschiedene Beteiligte einbezogen werden müssen, gehen wir davon aus, dass diese noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.“ Bis dahin gibt es für Apotheken, die beim AvP abrechnen, keine Empfehlung vom Verband.
Was die Abrechnung bei anderen Rechenzentren betrifft, geht der SAV davon aus, dass Rezepte mit der alten Kassen-IK weiterhin abrechenbar sind. Verordnungen mit fehlerhafter Kostenträgerkennung sollten hingegen, so die Empfehlung, noch nicht abgerechnet werden.
Das Problem mit der fehlerhaften Kassen-IK entstand Anfang Oktober mit der Umstellung der Arztsoftware auf die Dateiformate der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die bislang siebenstellige Kostenträgerkennung wurde zu der neunstelligen. Außerdem wurde das Format des Versichertenstatus geändert und das VKNR neben dem Kassennamen durch das WOP-Kennzeichen ersetzt. Auf den neuen Rezeptvordrucken wurden zwei Begrenzungslinien angepasst, sodass die neuen Angaben in die Felder passen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereitet die Anbieter von Praxissoftware nach eigenen Angaben bereits seit einem Jahr auf die Umstellung vor. Die Programme wurden im Rahmen der Zertifizierung geprüft – zwölf kleinere Firmen haben daraufhin keine neue Zertifizierung erhalten, können sich aber nachzertifizieren lassen.
Die Ärzte wurden darüber informiert, dass sie ihre EDV aktualisieren sollen – was nicht alle befolgten – und dass sie alte Rezeptvordrucke aufbrauchen könnten. Neben der fehlerhaften Kassen-IK sorgen aber auch die alten Vordrucke für Probleme in den Rechenzentren, da die neunstellige Nummer über das Feld hinausragen können und es passieren kann, dass die Scanner sie als Teil der Versichertennummer erkennen.
Die ABDA wurde von den Änderungen offenbar überrascht: Eine Woche nach Inkrafttreten der Neuerungen wurden die Rechenzentren darüber informiert, dass man „aus gegebenem Anlass“ bei der KBV die „in diesem Kontext offenkundig gewordenen leichte Änderung des Personalienfeldes“ nachgefragt habe und nun offiziell informiert worden sei.
Die ABDATA wandte sich einen Tag später, am 10. Oktober, an die Softwarehäuser und teilt „der guten Ordnung halber“ mit, dass das Personalienfeld „leicht geändert“ sei. Diese Änderungen bedeuteten „keine Auswirkungen für Apotheken und Rechenzentren“.
Inzwischen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Rechenzentren für Ende November zu einem Treffen nach Berlin geladen.