Rezeptabrechnung

Kassen-IK zu lang für Rezept

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Berlin -

Die Umstellung auf die neuen Rezeptköpfe bereitet in den Apotheken nach wie vor Probleme: Besonders die neuerdings neunstellige Kassennummer – die jetzt Kostenträgerkennung heißt – macht Ärger. Selbst wenn die Ärzte ihre Software aktualisiert haben und die richtige Kennzeichnung aufdrucken, kann es Probleme geben. Denn die Nummer ist zu lang für die alten Rezeptvordrucke.

Zum 1. Oktober wurde die Datenverarbeitung in der Praxissoftware umgestellt, von der alten Versichertenkarte auf die Formate der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Da diese Daten in das Personalienfeld gedruckt werden, wurde auch dieses angepasst. Die äußeren Maße sind identisch geblieben, ebenso die Anzahl der Zeilen und die Positionen der einzelnen Felder. Neu sind die Bezeichnung Kostenträgerkennung und zwei Begrenzungslinien – das Feld für die Kassen-IK ist größer geworden, um auch neun Ziffern zu fassen, und das Feld für den Versichertenstatus etwas kleiner.

Diese geringfügigen Änderungen haben aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Vorteil, „dass die neue Bedruckung problemlos auf die bereits im Umlauf befindlichen Formulare angewandt werden kann“. Die alten Rezeptvordrucke könnten weiterhin verwendet und aufgebraucht werden, teilte die KBV den Ärzten mit.

Ganz so problemlos ist das aus Sicht der Rechenzentren aber nicht. AvP beispielsweise bittet die Apotheker darum, auch darauf zu achten, dass die Ziffern der Kostenträgerkennung nicht mit in das benachbarte Feld mit der Versichertennummer gedruckt würden.

Das Problem dabei ist, dass die Scanner einzelne Ziffern der Kostenträgerkennung dann womöglich fälschlicherweise der Versichertennummer zuordnen. Anders als Sonder-PZN, die bei drei Rezeptzeilen auch außerhalb der vorgesehenen Felder eingelesen werden kann, weil das System eine bestimmte Nummer an einer bestimmten Stelle erwartet, werden im Personalienfeld lediglich die Nummern eingelesen. Verschwimmen die Zahlen in den Feldern, kann es passieren, dass die Software die Ziffern den falschen Nummern zuordnet.

Im besten Fall gehen die Rezepte in den Rechenzentren in die manuelle Korrektur. Es kann aber auch passieren, dass die eingelesenen Nummern zu einer falschen Interpretation führen. Dann könnte beispielsweise eine falsche Krankenkasse ausgegeben werden und ein vermeintlich falsch bedienter Rabattvertrag zu Retaxationen führen. AvP empfiehlt daher, die entsprechenden Rezepte zu separieren und getrennt einzureichen.

Das Rechenzentrum will dann auch Kontakt zu den Anbietern auf der Ärzteseite aufnehmen, um die Probleme zu lösen. Denn die fehlerhafte Ausgabe hat nicht nur etwas mit der neuen Angabe zu tun, sondern auch mit alten Rezeptvordrucken oder Druckern.

Ein weiteres Problem ist das Kennzeichen an sich: Einige Ärzte haben ihre Software noch nicht aktualisiert oder nutzen ein altes Programm und drucken nach wie vor die siebenstellige IK auf das Rezept. Für die Apotheken ist das bislang vergleichsweise unproblematisch: Kann ihre Software nicht damit umgehen, müssen sie die neuerdings vorangestellte „10“ einfach ergänzen. Laut KBV haben sich zwölf kleinere Softwareunternehmen noch nicht entsprechend zertifiziert.

Bei einer Software des Unternehmens Medatixx war es zu Schwierigkeiten gekommen, wenn Ärzte eigene Schriftarten oder -typen ausgewählt hatten. In einigen Fällen – das Unternehmen geht von etwa 10 Prozent der 5000 Anwender aus – gehen beim Druck die letzten beiden Ziffern verloren. Apotheker müssen sich die Karten der Versicherten zeigen lassen, um den Rabattverträge entsprechen zu können.

Die Zahl der Rezepte, die von diesem Fehler betroffen sind, ist aber seit dem 1. Oktober stetig rückläufig. Probleme gibt es derzeit noch in Krankenhäusern oder Ärztezentren, in denen die Software zentral verwaltet wird.

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