Was Heilberufler auf einem Kassenrezept eintragen müssen, ist streng geregelt. Apotheker und Ärzte haben Pflichtfelder. Auf der Rückseite ist Platz für Bemerkungen der Krankenkasse. Doch eine Apothekerin nutzte das Feld, um der Kasse eine Botschaft zu hinterlassen. Die Leistungsträger raten, lieber direkt Kontakt mit ihnen aufzunehmen.
Auf etwa der Hälfte der Rückseite eines Muster 16 ist für Bemerkungen der Krankenkasse Platz. Aus Protest hinterließ die Apothekerin nicht zum ersten Mal in dem Feld für die Kasse eine eindeutige Botschaft: „Rezept war in Versand-Apo und wer hat geholfen? Richtig! Wir vor Ort!“, kritisierte sie.
Die Kassen sehen die Botschaften gelassen – vermutlich auch, weil sie äußerst selten sein dürften. Strafen kündigte die in diesem Fall betroffene DAK nicht an, stellt aber klar: Das Feld sei für Bemerkungen der Krankenkasse vorgesehen und diene nicht als Möglichkeit der Apotheke zur Mitteilung an die Kasse, sagt ein Sprecher.
„Uns liegt bisher kein Fall vor, bei dem derlei Botschaften auf Rezepten vorkamen.“ Die DAK empfiehlt, dass sich Apotheker bei Anmerkungen oder Fragen direkt an die jeweiligen Landes- beziehungsweise Bundesverbände wenden sollen. „Wir haben ein offenes Ohr für unsere Vertragspartner und Leistungserbringer“, so der Sprecher.
Beim AOK-Bundesverband sieht man in den Vermerken auf Verordnungen allein wegen der internen Abläufe kein Problem: Das Feld „Vermerke der Krankenkasse“ befinde sich auf der Rückseite eines Rezeptes, sagt eine Sprecherin. „Im Rahmen der Arzneimittelabrechnung ist die Rückseite des Rezeptes üblicherweise nicht relevant.“ Für die Kommunikation mit der Krankenkasse eigne sich daher eher der direkte Kontakt.
Ihre „Form des Protests“ will die Apothekerin aufrecht erhalten. „Für mich ist das sehr wichtig. Mir geht es um die Vor-Ort-Apotheken“, betonte die Pharmazeutin.
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