Pandemie-Pause ist vorbei

Revisionen nehmen wieder zu

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Berlin -

Die Zahl der Apothekenrevisionen steigt wieder. Die Aufsichtsbehörden schicken mit nachlassendem Infektionsgeschehen wieder vermehrt Kontrolleur:innen in die Apotheken. Auch wenn das Arzneimittelgesetz (AMG) Anmeldungen vorsieht, können die Inspektionen unter Umständen unangekündigt erfolgen.

In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für Revisionen verantwortlich. In der Hauptstadt werden Apotheken seit August wieder kontrolliert – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. 2020 gingen deutlich weniger Inspekteur:innen in die Apotheken: Insgesamt habe es 102 Regelbesichtigungen gegeben, sagt eine LAGeSo-Sprecherin. 2019 waren es noch 186 Besuche. Ein konkreter Termin wird in Berlin nicht mitgeteilt: „Die Regelbesichtigungen werden unter Angabe der Woche, in der die Besichtigung stattfinden soll, angekündigt.“

In Baden-Württemberg wurde der ehrenamtliche Pharmazierat Michael Becker vom Regierungspräsidium Freiburg gerade darüber informiert, dass die Regelkontrollen wieder aufgenommen werden sollen. Im vergangenen Mai sei darauf verwiesen worden, Routinebesuche auszusetzen, sagt der Inhaber der Lender-Apotheke in Sasbach. „Wir haben uns in unserem Aufsichtsbereich dazu entschieden, alle vier Jahre die Apotheken zu besuchen.“ Zudem seien die Hygiene-Vorgaben aktualisiert worden. Die Pharmazieräte erhielten Vorgaben zum 2G-Status sowie zu dokumentierten Selbsttestungen am Tag der Inspektion.

Eigentlich kündigt sich Becker dabei vorher nicht bei den Inhaber:innen an. Der Überraschungseffekt solle nicht dafür sorgen, dass das Personal gestresst werde. Stattdessen gehe es ihm darum, die Personalsituation zu prüfen. Denn es komme immer noch vor, dass kein Apotheker vor Ort sei oder eine PKA im Handverkauf Arzneimittel abgebe. Wegen der Pandemie werde dies jedoch angepasst und er melde den Besuch kurzfristig an. Angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen etwa bei der Durchführung von Schulung zeige er bei der Kontrolle etwa vom neu vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten Milde: Da es nicht leicht gewesen sei, einen Platz für eine Schulung zu bekommen, werde das Fehlen als Mängel erfasst und ein Zeitraum für die Beseitigung vorgegeben. „Ich will motivierte Kollegen nicht demotivieren und von den Apotheken wurde zuletzt unmenschliches erwartet.“

 

Auch in Niedersachsen sind die Revisionen wieder angelaufen. Seit Mai führe man als Apothekenaufsicht wieder regulär Regelbesichtigungen durch, sagt eine Sprecherin der Apothekerkammer. „Die Rechtsgrundlage zur amtlichen Besichtigung der Apotheke ist der § 64 Arzneimittelgesetz, nach dem Apotheken der Überwachung durch die zuständige Behörde unterliegen. Das AMG sieht in der Regel eine Anmeldung vor; erforderlichenfalls können Inspektionen auch unangemeldet vorgenommen werden.“

In Bayern melden sich die Kontrolleur:innen ebenfalls grundsätzlich vorher an. Die Personalkontrolle erfolge jedoch unangekündigt, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Im Freistaat erfolgt die Überwachung der öffentlichen Apotheken durch die Kreisverwaltungsbehörden, die ehrenamtliche Pharmazierät:innen in die Betriebe schicken. „Diese legen für ihren Zuständigkeitsbereich jährlich bis zum 15. Dezember der örtlich zuständigen Regierung von Oberbayern oder Oberfranken einen Besichtigungsplan für das folgende Jahr vor.“ Konkrete Zahlen über die durchgeführten Revisionen gebe es nicht.

In der Regel würden die öffentlichen Apotheken alle zwei Jahre vor Ort besichtigt. Die Termine würden abhängig von der Größe der Apotheke, des Umfangs der Tätigkeiten wie Versandhandel, Krankenhausversorgung, Heimversorgung, patientenindividuelle Verblisterung oder patientenindividuelle Parenteraliaherstellung sowie bei bisherigen Besichtigungen festgestellten Abweichungen gewählt. Je nachdem könne das Zeitintervall zwischen den Besichtigungen verkürzt oder ausgedehnt werden, so der Sprecher.

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