Pharmazieräte wollen Beratung prüfen Patrick Hollstein, 17.11.2014 15:05 Uhr
Nicht nur die Kammern, sondern auch die Pharmazieräte wollen die Beratung in den Apotheken künftig genauer unter die Lupe nehmen. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Arzneimittelversorgung werde der Bereich Beratung künftig verstärkt durch die Pharmazieräte im Rahmen der Revision überwacht, heißt es in einer Resolution der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD).
„Eine strukturierte Beratung aller Kunden und Patienten rund um das Arzneimittel und um Gesundheitsfragen ist eine unverzichtbare Aufgabe im Rahmen des Versorgungsauftrags“, heißt es in der Resolution. „Dies beinhaltet die Feststellung des Beratungsbedarfes bei jeder Abgabe von Arzneimitteln. Dies gilt für alle Arzneimittel, auch für die freiverkäuflichen. Der Beratungsbedarf bezieht sich zum Beispiel auf die patientengerechte Dosierung, auf Einnahme- und Anwendungshinweise, auf Neben- und Wechselwirkungen und auf therapiefördernde Maßnahmen.“
Außerdem unterstreicht die APD den Vorrang der Arzneimittelversorgung in der Apotheke. Dieser müsse sich auch in der Ausgestaltung wiederfinden: „Eine Apotheke muss bereits beim Betreten der Apotheke als Ort der Arzneimittelabgabe und -beratung erkennbar sein. Der HV-Tisch muss einfach und direkt erreichbar sein.“
Die Pharmazieräte sehen den Apotheker auch in Zukunft primär als akademischen Heilberuf und begrüßen daher das Perspektivpapier 2030 der ABDA und die damit verbundene Stärkung der pharmazeutischen Ausrichtung des Apothekerberufes. „Eine essentielle Voraussetzung hierfür ist mehr Pharmazie in der täglichen Berufsausübung.“
Für den Bereich der Rezeptur liefern die Pharmazieräte eine Liste mit Geräten, die in jeder Apotheke vorhanden sein sollte. Dazu gehören ein Autoklav, ein geschlossenes Rührsystem, ein Heißluftsterilisator (Trockenschrank), eine Kapselfüllmaschine für Hartkapseln der Größen 0 und 1 , Geräte zur Herstellung von Augentropfen, Magnetrührer, eine Feinwaage (Analysenwaage) mit Teilungswert nicht größer als 0,0001 g, eine Rezepturwaage mit Teilungswert nicht größer als 0,01 g und einer Höchstlast von mindestens 2000 g sowie eine geeichte Teewaage, ein Wasserbad mit Thermostat und Gießformen oder Sets für Suppositorien und Ovula.
Fantaschalen und Pistill sollten aus Metall oder Glas bestehen, da die derzeit verwendeten Varianten aus Melaminharz manche Arzneistoffe ab- und desorbieren, was zu Kreuzkontaminationen zum Beispiel von Dithranol, Rifampicin, Vioform und Steinkohlenteer führen kann. Außerdem sei Melaminharz weder säurefest noch hitzebeständig.
Auch eine Grundausstattung an Primärpackmitteln entsprechend Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) muss in jeder Apotheke vorhanden sein. Diese beinhaltet unter anderem PVC-Einmalgießfolien für Zäpfchen und Ovula sowie orale Dosierspritzen (Kolbenpipetten) zur Dosierung flüssiger Peroralia. Letztere seien anderen Dosiereinrichtungen in der Regel überlegen und müssten deshalb in jeder Apotheke zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit vorhanden sein, so die Pharmazieräte.
In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind seit der Novellierung keine konkreten Ausstattungsgegenstände mehr aufgelistet. Die Empfehlung der Pharmazieräte soll dazu dienen, dass Apotheken gemäß ihrem Versorgungsauftrag Rezepturarzneimittel in einem der Dringlichkeit angemessenen Zeitrahmen herstellen können. Dies beinhaltet auch die ersatzweise erforderliche individuelle Zubereitung von zeitweise nicht verfügbaren Fertigarzneimitteln wie Notfalltherapeutika.
Was die Prüfung der Ausgangsstoffe angeht, konkretisieren die Pharmazieräte ihre Empfehlungen zur Nahinfrarot-Spektroskopie (NIR) vom vergangenen Jahr. Da die Identität beispielsweise von anorganischen Salzen, fetten Ölen und davon abgeleiteten Zubereitungen sowie von TCM-Drogen und daraus hergestellten Granulaten nicht mit ausreichender Sicherheit mit NIR allein geprüft werden könne, sei die Ausrüstung eines Apothekenlabors zur Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen ausschließlich mit einem NIR-Gerät ist nicht ausreichend. Ergänzende Möglichkeiten zur Identitätsprüfung müssten in der Apotheke vorhanden sein.
Bei entsprechend nachweisbarer Validierung könne NIR aber eine geeignete Methode zur Identitätsprüfung bestimmter Ausgangssubstanzen in der Apotheke sein. Entscheidend sei die Qualität der vom Hersteller des Gerätes hinterlegten Datenbank. Chargenspezifische Unterschiede bei gleichen Ausgangssubstanzen müssten, wenn vorhanden, berücksichtigt werden.