Behörde listet Mängel auf

Revision: Dreckige Apotheken, wenig Doku Carolin Ciulli, 21.10.2024 09:57 Uhr

Mängel bei der Revision: Besonders häufig wurden in diesem Jahr in Hessen fehlende Dokumentationen festgestellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Apotheken müssen mehr auf ihre Dokumentationspflichten achten. Das ist ein Kritikpunkt des Hessisches Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP). In diesem Bereich gibt es demnach die meisten Mängel. Derzeit sind wieder Kontrolleurinnen und Kontrolleure unterwegs. Eine angeordnete Schließung der aktuell 1338 Apotheken gab es in diesem Jahr noch nicht.

Mängel in der Dokumentation gehören dem Amt zufolge zu den häufigsten Mängeln. Aber auch „Verstöße gegen die Prüf- und Herstellungsvorschriften“ kommen öfter vor, sagt eine Sprecherin. „Auch die Vorratshaltung war häufiger zu beanstanden.“ Zusätzlich seien einige Apotheken in Bezug auf die Hygiene sowie hinsichtlich Ordnung und Übersicht zu bemängeln und mussten diesbezüglich Maßnahmen treffen.

Mängelbeseitigung mit Frist

Wegen derartiger Kritikpunkte werde jedoch kein Betrieb geschlossen. In diesem Durchlauf seien noch keine gravierenden Mängel festgestellt worden, die zu einer Verfügung zur Schließung geführt hätten. „Bei den Inspektionen werden häufig Unregelmäßigkeiten und Mängel festgestellt und eine Frist zu deren Abstellung gesetzt. In diesen Fällen reicht es aus, wenn die Apothekenleitung die Mängelbeseitigung nachweist“, so die Sprecherin. Gelegentlich seien jedoch beispielsweise Verfügungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren erforderlich.

Die Kritik einer Inhaberin, die Revision müsse doch nicht in der Woche der Expopharm stattfinden, weist das Amt zurück. „Aufgrund der großen Anzahl der zu inspizierenden Apotheken und sonstigen Betriebe können wir auf zeitgleich stattfindende Veranstaltungen keine Rücksicht nehmen.“

Die Betriebe seien vorab extra darauf hingewiesen worden, einen Revisions-Ordner mit allen nötigen Unterlagen bereitzustellen und die Vertretung entsprechend zu informieren. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass der Vertretung bekannt sein sollte, wo vorgeschriebene Dokumentationen, die Schulungsunterlagen für das Apothekenpersonal und im Falle der Heim- oder Krankenhausversorgung die Begehungs- und Schulungsprotokolle aufbewahrt werden.