In der Brunnen-Apotheke in Karlsbad-Ittersbach wurde seit September häufig gegen Grippe und Corona geimpft. Nun bekam Inhaberin Isabel Denninger die erste Retaxation. Der Grund ist absurd: „Der vollständige Name der impfenden Person steht nicht auf dem Beleg“, ärgert sie sich. Dabei habe der Apotheker unterschrieben und das Formular auch ordnungsgemäß abgestempelt. „Das ist in meinen Augen eine absolute Frechheit“, so Denninger.
Es müsste doch ein ureigenes Interesse der Gesundheitspolitik sein, dass Apotheken gegen Grippe und Corona impfen, so Denninger. Die Inhaberin wurde jedoch mit einer Retax eines Besseren belehrt. „Der Grund ist in meinen Augen absurd. Auf dem Beleg fehlt der vollständige Name des impfenden Apothekers“, so die Inhaberin.
Dabei habe er unterschrieben und das Formular auch abgestempelt. „Uns wird ein Betrag in Höhe von insgesamt 129,32 Euro abgeschrieben“, beklagt sie. „Drei Impfbelege wurden von der Krankenkasse dahingehend moniert.“ Der Betrag sei vorerst nicht schmerzlich hoch: „Aber ich vermute, dass noch weitere Retaxationen folgen werden.“
Geimpft habe sie in den vergangenen Monaten viel: „Pro Woche haben wir durchschnittlich zehn Grippe- und sechs Coronaimpfungen verabreicht“, so Denninger. Die Patient:innen seien für das niedrigschwellige Angebot stets sehr dankbar gewesen. „Die Arztpraxis in der Nähe war regelmäßig überlaufen, dort hätten die Menschen lange warten müssen.“ Für die Impfung in der Apotheke brauchte es dagegen nur einen Termin, der online gebucht werden konnte. „Es wurde sehr gern von unseren Patienten angenommen“, so die Inhaberin.
Auch für die kommende Saison rechnet sie mit regem Zulauf: „Wir sind eine der wenigen Apotheken in der Gegend, die diesen Service anbieten.“ Umso mehr ärgert sie die Retax: „Es ist eine Frechheit, dass uns wegen des fehlenden Namens der Erstattungsbetrag auf Null gekürzt wird.“ Denninger wird Einspruch einlegen: „Wir werden dabei über den Verband gehen. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.“
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