Keine Übermittlung an Krankenkasse

Retax wegen verschwundener Engpass-PZN

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Berlin -

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat mehrere Rezepte wegen angeblich fehlender Nichtverfügbarkeitskennzeichen retaxiert. Doch die Sonder-PZN sei eingetragen und übermittelt worden, sagt Frank Wegner, Inhaber der Römer- und Brunnen-Apotheke. Die Kasse weist die Verantwortung zurück. 

Konkret geht es um sechs E-Rezepte, die am Jahresanfang ausgestellt wurden. Wegner zufolge waren die verschriebenen Arzneimittel wie Atorvastatin oder Restex nicht verfügbar und die Rabattverträge konnten deshalb nicht erfüllt werden. Wegner gab die Sonder-PZN für die Nichtverfügbarkeit an.

Zudem berechnete er die Engpasspauschale von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer, die Mitte 2023 eingeführt wurde. Apotheken können diese ansetzen, wenn sie das verordnete, aber nicht verfügbare Präparat nach den geltenden Regeln austauschen müssen. Allerdings kamen die Verordnungen zurück.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kritisiert, dass das Rabattarzneimittel nicht abgegeben worden sei. Zudem wird ein Bruttoausgleich verlangt. Bei einigen E-Rezepten dieser Apotheke sei nicht das korrekte Kennzeichen für die Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels übermittelt und daher die Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels retaxiert worden, sagt eine Sprecherin. „Die genaue Ursache hierfür können wir nicht analysieren und können daher auch die Frage zu einem Übermittlungsfehler nicht beantworten.“ Einen Softwarefehler seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sei dabei nicht festzustellen.

Datensätze zeigen Sonder-PZN

Der Apotheker kontrollierte jedoch alle E-Rezepte und kann in seinen Datensätzen sehen, dass die entsprechende Sonder-PZN überall eingegeben wurde. „Auch beim Abrechnungszentrum sieht alles gut aus, ich kann das im System einsehen“, sagt er. Wegner ist bei Noventi, die Software kommt von ADG. Der Fall liegt zur Klärung mittlerweile beim Apothekerverband. „Das soll hoffentlich nicht meine Sorge sein“, sagt er.

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