E-Rx und Muster-16
Retax wegen „vermuteter Doppelabrechnung“ Carolin Ciulli, 23.09.2024 09:44 Uhr
Berlin -
Im vergangenen Dezember hat ein Patient in der Erlen-Apotheke in Möckern in Sachsen-Anhalt ein E-Rezept vorgelegt. Er erhielt das verschriebene Arzneimittel. Kurz darauf kam er erneut – diesmal mit einem Papierrezept über das gleiche Präparat. Jetzt wurde die Apotheke wegen der unbewussten Doppelabrechnung retaxiert, denn die Praxis hatte für das gleiche Arzneimittel ein digitales und ein Papierrezept ausgestellt.