Retax wegen „vermuteter Doppelabrechnung“ Carolin Ciulli, 23.09.2024 09:44 Uhr
Im vergangenen Dezember hat ein Patient in der Erlen-Apotheke in Möckern in Sachsen-Anhalt ein E-Rezept vorgelegt. Er erhielt das verschriebene Arzneimittel. Kurz darauf kam er erneut – diesmal mit einem Papierrezept über das gleiche Präparat. Jetzt wurde die Apotheke wegen der unbewussten Doppelabrechnung retaxiert, denn die Praxis hatte für das gleiche Arzneimittel ein digitales und ein Papierrezept ausgestellt.
Inhaber Jörg Preininger macht die Retaxation „sprachlos“. Unterstellt werde eine Doppelabrechnung: Die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS), die für die Barmer die Rezepte kontrolliert, beanstandete die doppelte Abgabe von Naproxon. Als Korrekturgrund wurde „vermutete Doppelabrechnung Papierrezept – E-Rezept“ angegeben. „Jetzt wird sogar wegen Vermutungen retaxiert“, ärgert sich der Apotheker.
Doppelausstellung nicht ersichtlich
Für den Patienten sei tatsächlich beides ausgestellt worden. Er habe beide Verordnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Apotheke eingelöst. „Sind wir dafür etwa auch noch prüfpflichtig?“, fragt sich Preininger. „Das können wir nicht.“ Denn der Mann sei nicht Kunde und es seien keine Daten hinterlegt. Ob es sich um ein doppelt ausgestelltes Rezept handele, sei nicht nachvollziehbar.
„Für uns ist das nicht ersichtlich.“ Der Apotheker geht davon aus, dass die Praxis im Dezember angesichts der anstehenden verpflichtenden Einführung des E-Rezepts auf Nummer sicher gehen wollte. Doch die Apotheke sei nicht darüber informiert worden. „Der Patient hat es einfach eingereicht.“ Die Retax sei das Problem der Arztpraxis.
Einspruch geplant
Bei der Sache gehe es nicht um die geforderten 18 Euro. Es gehe um das Prinzip, sagt er. „Wenn die jetzt wegen sowas anfangen, wer weiß, was dann noch kommt.“ Preininger will gegen die Forderung vorgehen und den Landesapothekerverband einschalten.