„Nennt man das Verschwendung von Versicherungsgeldern?“, fragt sich Oliver Hildebrandt, Inhaber der Apotheke im Ärztehaus in Limbach-Oberfrohna, als er ein Schreiben zu einer Retaxierung der Krankenkasse in Höhe von 0,29 Euro erhielt. „Allein der Brief kostet doch schon 0,85 Euro Porto“, so der Apotheker. Er fordert deshalb: „Es sollte sogenannte Bagatellgrenzen für Retaxierungen geben.“
Hildebrandt belieferte im September vergangenen Jahres ein Rezept, auf dem das Fertigarzneimittel (FAM) ASS 100 mit 100 Stück verordnet wurde. Über die Software Noventi VSA wurde ihm vorgeschlagen, statt dem ursprünglichen Abrechnungsbetrag von 3,20 Euro einen höheren Preis von 3,49 Euro abrechnen zu können. „Ich habe den Vorschlag natürlich angenommen und das Rezept entsprechend bedruckt sowie zur Abrechnung gegeben“, so der Apotheker.
Zehn Monate später bekommt Hildebrandt jedoch eine Rechnungskorrektur des Krankenkassengemeinschaftsunternehmens Spektrum K: „Bei den beigefügten Verordnungen wurden Fehler festgestellt“, heißt es in dem Schreiben. „Grundlage der Berechnung ist der Arzneiliefervertrag sowie der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V.“
Für Hildebrandt bedeutet das, es werden ihm 0,29 Euro vom Abrechnungsbetrag für das im September belieferte ASS-Rezept abgezogen. „Ich frage mich ernsthaft, wo da die Effizienzreserven sind. Allein das Porto kostet schon 0,85 Euro, hinzu kommen Personalkosten und die Verschwendung von weiteren Ressourcen. In meinen Augen reine Idiotie“, so der Apotheker.
Dabei müsse man in der Apotheke beispielsweise auch Vorgänge wie Lagerwertverluste sammeln, bis ein bestimmter Wert erreicht werde: „Manche Firmen fangen erst ab einem Betrag X an, den Lagerwertverlust zu bearbeiten. Mitunter sammeln wir dann ein ganzes Jahr. Das macht die Sache mit den 0,29 Euro noch absurder.“ Hier müsse es laut Hildebrandt sogenannte Bagatellgrenzen geben: „Es macht doch wenig Sinn, solche kleinen Beträge einzeln zu retaxieren, es könnte doch auch an dieser Stelle gesammelt werden.“
Zwar sei die Rechnungskorrektur sachlich richtig, aber „wirtschaftlich ist diese nicht“. Das Ziel der Kontrolle sollte es doch sein, „Versichertengelder vor falschen Auszahlungen zu schützen“, findet Hildebrandt. „Ob das Ganze grundsätzlich der richtige Weg ist, darf aus meiner Sicht bezweifelt werden, aber wenn eine Rechnungskürzung über 0,29 Euro bearbeitet und per Post verschickt wird, ist auch aus Sicht der Versicherten dieser Prozess doch stark anzuzweifeln“.
Hildebrandt legte deshalb Einspruch ein: „Ich werde sowohl Ihre Rechnungskürzung als auch meinen Einspruch an die betreffende Krankenkasse und politische Entscheider weiterleiten, natürlich unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung.“
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