Retax-Urteil

DAV prüft Verfassungsbeschwerde

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Nullretaxtationen nicht hinnehmen: „Der DAV hat beschlossen, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Fällt diese positiv aus, wird Beschwerde eingelegt“, sagte ein Sprecher.

Das BSG hat in einem vom DAV und den Ersatzkassen geführten Musterprozess Nullretaxationen grundsätzlich erlaubt. Demnach dürfen die Kassen den vollen Abrechnungsbetrag kürzen, wenn sich der Apotheker ohne Angabe von Gründen nicht an die Rabattverträge hält.

Die Kasse müsse „für nicht veranlasste, pflichtwidrige Arzneimittelabgaben nichts zahlen“, heißt es in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung. Verletzte der Apotheker seine Pflicht zur korrekten Abgabe, sei dies sein Risiko, so die Kasseler Richter.

Gegen die letztinstanzliche Entscheidung des BSG bleibt dem DAV noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Apotheker könnten sich etwa auf die grundgesetzlich geschützt Recht auf Berufsausübungsfreiheit berufen. In der Vorinstanz hatte das Sozialgericht Lübeck Nullretaxationen mit diesem Argument für unzulässig erklärt.

Die Kassen bereiten derweil zum Teil schon ihre Retaxationen vor: Laut der Musterstreitvereinbarung hatten die beteiligten Ersatzkassen während des Verfahrens nur die Hälfte des jeweiligen Betrages abgesetzt. Den Rest können sie jetzt nachholen, den Apothekern droht eine Retaxwelle.

Die Techniker Krankenkasse teilte auf Nachfrage mit: „Die TK wird in den nächsten Monaten die ausstehenden Beträge mit den Apothekenabrechnungen verrechnen.“

Die HKK klärt einem Sprecher zufolge mit ihrem Dienstleister für Arzneimittelabrechnungen derzeit noch die Zahl der betroffenen Fälle ab. „Ab Anfang 2014 wird die HKK in jedem Fall in voller Höhe retaxieren“, so der Sprecher.

An dem Musterprozess hatten sich außerdem die DAK Gesundheit, die KKH und die HEK beteiligt, die Barmer GEK dagegen nicht.

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