Hilfsmittelversorgung

Retax-Protest: Apothekerin will Kasse wechseln

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Berlin -

Eigentlich sollte man unter Vertragspartnern einen fairen Umgang miteinander erwarten. Stattdessen führen schon kleine Formfehler oft zu Nullretaxationen. Einen besonders eklatanten Fall hat nun eine Apothekerin aus Nordrhein-Westfalen öffentlich gemacht: Die Barmer retaxiert Hilfsmittelrezepte, weil ein offensichtlicher Feiertag nicht als Beginn des Versorgungszeitraumes angegeben war. Der Apothekerin reicht es nun, sie kündigt an, die Krankenkasse zu wechseln.

Die Apothekerin, die anonym bleiben möchte, hatte im Januar insgesamt elf Rezepte für Inkontinenz-Hilfsmittel im Wert von 174,91 Euro bedient. Die Barmer begann kürzlich, die Rezepte nach und nach zurückzuschicken. Die Begründung klingt abenteuerlich: Auf den Rezepten war der Versorgungszeitraum als „02.01. bis 31.01. 2019“ angeben. Logisch, könnte man denken, schließlich ist Neujahr bekanntermaßen ein bundesweiter Feiertag.

Die Barmer hingegen ist der Auffassung, es müsse immer der Erste des Monats angegeben werden. Eine Lappalie, könnte man meinen. Doch für die Barmer ist der „falsch“ angegebene Tag Grund genug, die Rezepte zu 100 Prozent zu retaxieren. Sie habe sich darüber gewundert, denn andere Kassen interessiere dieses Detail auch nicht, erklärt die Apotheke auf Anfrage. Also sollte ein Anruf zur Klärung beitragen – doch die Kasse habe nur mitgeteilt, dass diese Genauigkeit bei der Angabe des Versorgungszeitraumes einer neuen Regelung entspricht, die seit November angewendet werde. Welchen Sinn diese Regeländerung macht? Darauf habe sie keine Antwort bekommen, das sei halt einfach so.

Besonders frustrierend: Die Datumsangabe beim Versorgungszeitraum trage das EDV-System selbstständig ein. Auch dort konnte ein Anruf beim IT-Anbieter keine Lösung bringen. Eine Hoffnung gibt es nun noch für die Inko-Rezepte: Die Pharmazeutin will alle elf Rezepte händisch „korrigieren“ und neu einreichen, „damit sich die Sesselpupser wieder damit beschäftigen können“, schreibt sie auf Facebook. Mit etwas Glück bezahlt die Kasse sie dann.

Da es sich anscheinend um eine neue Regelung der Barmer handelt, muss die Apotheke nun also jeden Monat darauf achten, dass der erste Tag als Beginn des Versorgungszeitraumes angegeben ist. Druckt der Computer wegen eines Sonn- oder Feiertages automatisch den zweiten, muss manuell korrigiert werden, wenn man nicht retaxiert werden will.

„So geht die Barmer GEK mit ihren wenigen Vertragspartnern um“, machte die Apothekerin ihrem Frust Luft. „Sie wundern sich, warum kaum noch eine Apotheke Inkontinenzprodukte auf Rezept liefert? Darum!“ Sie wolle nun auch persönliche Konsequenzen ziehen. Um derlei Praktiken nicht mehr zu unterstützen, werde sie die Krankenkasse wechseln, kündigt sie an: „Man reißt sich den Hintern auf um alle Patienten zu einem Spottpreis zu beliefern und zum Dank dann sowas.“

Danach gefragt, ob sie wirklich Hilfsmittel-Rezepte retaxiert, wenn beim Versorgungszeitraum nicht der erste des Monats als Beginn angegeben ist, und ob es wirklich eine solche Regelung ab dem Versorgungszeitraum November 2018 gibt, kann sich die Barmer nach eigenen Angaben nicht äußern. „Retaxierungen liegt in der Regel ein Vertragsverstoß zu Grunde“, heißt es auf Anfrage. „Die fehlenden Angaben zur Apotheke, zu dem abgegebenen Hilfsmittel, dem Namen der oder des Versicherten und zum Datum der ärztlichen Verordnung lassen keine Rückschlüsse darauf zu, welche vertragliche Vereinbarung hier tangiert sein könnte.“

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