Die Proteste der Apotheker gegen die Prüfpflicht der Gebührenbefreiung beeindruckt die Knappschaft bislang nicht. Die Kasse werde sich durch die angekündigten Protestaktionen nicht unter Druck setzen lassen, sagt eine Sprecherin. Eigentlich wollte sich der Saarländische Apothekerverein am Nachmittag mit der Knappschaft treffen, um Klarheit zu schaffen. Das Gespräch wurde kurzfristig von der Kasse abgesagt.
Die Knappschaft reagiert mit ihrem Nein auf die jüngste Protestaktion des Vereins: Die Apotheker sollten sich den Zuzahlungsstatus jedes Versicherten vor der Abgabe per Fax bestätigen lassen. Geschehe dies nicht innerhalb der vom Patienten tolerierten Wartezeit, müssten die Versicherten den Betrag selbst zahlen, so der Apothekerverein. Die Summe sollen sie sich im Anschluss von der Kasse erstatten lassen.
In dem Streit beruft sich die Kasse auf das Sozialgesetzbuch V (SGB): Demnach verringert sich der Anspruch der Apotheken auf eine Vergütung um die gesetzliche Zuzahlung, wenn der Versicherte nicht befreit ist. Dies gelte auch, wenn auf der Verordnung fälschlicherweise eine Befreiung ausgewiesen sei, argumentiert die Knappschaft. Die Apotheken könnten sich zur Vermeidung von Retaxationen bei der Hilfsmittelabgabe eine tatsächlich vorliegende Befreiung durch einen gültigen Ausweis nachweisen lassen.
Die Apotheker befürchten, dass die Kasse diese Interpretation auch für die Zuzahlung von Arzneimitteln wählt. „Wir hatten darauf hingewiesen, dass die Apotheker keine Prüfpflicht sehen“, sagt ein Vereinssprecher. Wenn die Knappschaft dies so auslege, solle sie vorher auf drohende Retaxationen hinweisen.
Derzeit liegen die Gespräche zwischen Apothekern und der Knappschaft auf Eis. Die Kasse hatte eigenen Angaben zufolge dem Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie einzelnen Landesverbänden ihre Sicht der Rechtslage mitgeteilt. Eigentlich wollte man sich bereits am Mittwoch treffen. Der Termin wurde jedoch von der Kasse verschoben.
APOTHEKE ADHOC Debatte