Kleine Formfehler auf dem Rezept dürfen die Krankenkassen nach der Neufassung des Rahmenvertrags nicht mehr retaxieren. Maßgebliche Angaben wie die verordnete Menge dürfen natürlich nicht fehlen. Aber manchmal führen Kommunikationsprobleme und Wissenslücken zur Vollabsetzung.
Die Apothekerin wusste erst gar nicht, was die Barmer ihr eigentlich sagen wollte. Die Kasse hatte das Rezept über BD Thin Wall Pennadeln auf Null retaxiert, wegen der vermeintlich fehlenden Mengenangabe. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil es nur eine Packungsgröße gibt.
Die erstaunte Inhaberin rief bei der Barmer an. Ob hier vielleicht ein Versehen vorliege, denn aus dem Rezept gehe doch eindeutig hervor, dass 200 Stück verordnet seien. Der behandelnde Arzt habe „CC“ aufgeschrieben. Mit der Formulierung wussten die Prüfer offenbar nichts anzufangen, die Antwort der Retaxstelle: „Wir sind doch keine Ärzte!“
Die Apothekerin soll das Rezept neu einreichen mit dem Vermerk „200 Stück“, dann werde die Retax zurückgenommen. Das ist zwar irgendwie kulant, trotzdem ärgert sie sich: „Das ist vollkommen überflüssiger Mehraufwand und hat mich schon jetzt eine halbe Stunde gekostet. Und das alles nur, weil die in der 5. Klasse in Mathe nicht aufgepasst haben, als die römischen Zahlen besprochen wurden…“
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