Dass Rezepte über Verordnungen von Sprechstundenbedarf (SSB) einige Stolperfallen bergen und so häufiger zu Retaxierungen führen, ist bekannt. Welche absurden Argumente es geben kann, musste Jana Nique erst kürzlich erfahren: „Wir haben zwei Rezepte aus dem Jahr 2022 retaxiert bekommen, weil zweimal die gleichen Impfstoffe beliefert wurden“, ärgert sich die Inhaberin der Neuen Apotheken in Wittenberge und Perleberg in Brandenburg.
Per Schreiben wird Nique auf eine angebliche mehrfache Einreichung von Verordnungen aus dem 1. Quartal 2022 aufmerksam gemacht. Konkret handelt es sich um zwei Rezepte über Sprechstundenbedarf: „Im Februar vergangenen Jahres hat eine Arztpraxis Impfstoff bei uns vorbestellt. Genauer gesagt waren es zwei Packungen Boostrix Polio mit 10 Ampullen“, so die Inhaberin.
Das Vakzin wird eingesetzt, um Patient:innen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis zu immunisieren. Es sei eine gängige SSB-Verordnung auf zwei Rzepten gewesen: „Es wurde durch uns beliefert, beide Rezepte wurden ordnungsgemäß bedruckt und abgerechnet wie immer“, so Nique. Umso mehr wundert sie sich nun über die Retaxierung beider Rezepte: „Im Schreiben heißt es, es wäre nicht ersichtlich, dass die Impfstoffe nicht doppelt beliefert wurden“, ärgert sich Nique. Konkret: „Es sind Verordnungen aufgefallen, die mit gleichem Ausstellungsdatum zum Bezug identischer Mittel im selben Quartal ausgestellt wurden“, heißt es weiter.
Die Inhaberin ist gezwungen, bis zum 20. Dezember eine schriftliche Stellungnahme mit „objektivierbaren Nachweis“ vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass „die entsprechenden Mittel mehrfach geliefert wurden“. Andernfalls drohe eine Kürzung in Höhe von 339,60 Euro. „Es ist wieder mit Mehrarbeit für uns verbunden, dabei handelt es sich um eine übliche Impfstoff-Belieferung an eine Arztpraxis“, so die Inhaberin, die nun Einspruch einlegen wird.
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