Zahnarzt-E-Rezepte

Retax: Ärger mit Freitextverordnungen Nadine Tröbitscher, 01.11.2024 14:45 Uhr

Freitextverordnungen von Zanharztpraxen sorgen in den Apotheken für Ärger und Retaxationen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar verpflichtend – auch für Zahnärzt:innen. Doch die stehen mitunter vor Herausforderungen, wenn es um die Ausstellung einer elektronischen Verordnung geht. Der Grund: Die Praxissoftware ist nicht immer mit einer Arzneimitteldatenbank verbunden. Ist dies der Fall, können Zahnärzt:innen eine strukturierte Wirkstoffverordnung oder eine Freitextverordnung ausstellen. Letztere sorgt in Apotheken immer wieder für Probleme und auch für Retaxationen.