Retax: 1,5 Millionen Euro von den Kassen zurückgeholt Laura Schulz, 18.07.2024 11:58 Uhr
Auch 2023 hat sich der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) mit seiner Abteilung Taxation erneut für die Mitglieder eingesetzt: Dabei konnten für die LAV-Mitglieder insgesamt 1,5 Millionen Euro von den Kassen zurückerkämpft werden.
Dabei habe der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zu 2022 um mehr als 500.000 Euro zugenommen. Doch der LAV habe auch um die gleiche Summe mehr erfolgreichen Einsprüche erreicht, sodass nun für 2023 1,5 Millionen Euro zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückgefordert werden konnten. Der Verband sieht sich aufgrund dieses Erfolgs in seiner Arbeit im Einsatz für die betroffenen Apotheken bestätigt.
Im vergangenen Jahr wurden Retaxationen in Höhe von insgesamt 1.931.800 Euro (zum Vergleich 2022: 1.422.700 Euro) geprüft. Im Einspruchsverfahren konnten bei etwa 73 Prozent der Fälle für die baden-württembergischen Inhaber:innen die von den Kassen einbehaltenen Gelder zurückgeholt werden, wodurch der Verband auf erfolgreich erkämpfte 1.488.876 Euro blickt (2022 waren es 1.086.924 Euro). Damit sei erneut der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt; durch entsprechende Nachweise konnten diese durch den Verband nachträglich geheilt werden.
Dafür wurden 2023 insgesamt 11.321 Rezepte geprüft, die die Kassen beanstandet hatten. Dabei handelte es sich um 5875 Retaxationsvorgänge (2022 waren es 4537). In 2765 Fällen (im Vorjahr 2122) waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt, was der Summe von 442.923 Euro einbehaltenen Geldern entspricht (2022 waren das 335.776 Euro).
Kassen auf der Jagd? AOK in BaWü als Ausnahme
Mehr zu prüfende Rezepte, höhere Streitsumme: „Es könnte die Vermutung im Raume stehen, dass manche Krankenkassen die bevorstehenden Retaxerleichterungen in 2023 noch zum Anlass genommen hatten, vermehrt Retaxationen auszusprechen, bevor die gesetzlichen Neuregelungen griffen“, lautet ein Erklärungsversuch von LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth.
Das habe sich beispielsweise bei der Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung bezüglich der Überschreitung der Höchstmenge gezeigt sowie bei den Dosierungsangaben für Fertigarzneimittel. „Die meisten Kassen retaxierten solche Fälle bis unmittelbar einen Tag vor dem Inkrafttreten am 8. April 2023. Die einzige löbliche Ausnahme ist hier die AOK in Baden-Württemberg. Sie hat in diesen und anderen Fällen ausgesprochen fair, partnerschaftlich und mit Augenmaß agiert“, hebt Hofferberth hervor.
Insgesamt habe es erstaunlich viele Retaxverfahren gegeben, dafür dass noch teilweise Corona-Ausnahmeregelungen galten und Lieferengpässe das Jahr prägten. Daher bereits die düstere Prognose für das aktuelle Jahr: „Für 2024 ist heute bereits ersichtlich, dass durch die greifenden Regelungen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die Retaxationsbeträge deutlich sinken werden“, so Hofferberth.