Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahreswechsel endgültig die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Bereits im Oktober wurden die Formate in der Datenverarbeitung umgestellt. Probleme können bei der Abrechnung entstehen, wenn Ärzte ihre Software nicht aktualisiert haben oder alte Rezeptvordrucke benutzen. Das Problem scheint aber weitgehend behoben – und auch die Kassen wollen offenbar nachsichtig sein.
Vertreter von Rechenzentren hatten davor gewarnt, dass die Kostenträgerkennung (ehemals Kassennummer) mit in das benachbarte Feld mit der Versichertennummer gedruckt werden könnte. Denn das Feld für die Kassen-IK ist größer geworden, um auch neun Ziffern zu fassen, das Feld für den Versichertenstatus dafür etwas kleiner.
Eigentlich ist die Arztsoftware auf die neuen Vorgaben eingestellt – sofern sie aktualisiert wurde. In den Apotheken konnten sich das Problem schnell hochschaukeln, wenn die wichtigsten Verordner betroffen waren. Ein Anbieter von Praxissoftware hatte vorübergehend Probleme mit der längeren Nummer. Weil dies bei der Abrechnung mit den Krankenkasse Probleme bereiten kann, fürchteten die Apotheker Retaxationen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Apothekenrechenzentren haben das Thema in dieser Woche erneut besprochen. Viel ausrichten können sie aber nicht. Entscheidend ist, dass in der Arztsoftware die Druckfelder richtig positioniert sind. Auch alte Vordrucke sollten in der Arztpraxis besser nicht mehr verwendet werden, um Überschneidungen bei der Bedruckung der Felder auszuschließen. Ansonsten kann es beim Scannen der Rezepte passieren, dass einzelne Ziffern der Kostenträgerkennung fälschlicherweise der Versichertennummer zugeordnet werden.
Zwar können die Rechenzentren manuelle Korrekturen vornehmen. Doch im schlimmsten Fall werden die eingelesenen Nummern fehlerhaft interpretiert – es wird etwa die falsche Krankenkasse ausgegeben, oder ein vermeintlich falsch bedienter Rabattvertrag löst eine Retaxationen aus. Die Apotheker solle daher weiter auf solche Überschneidungen achten.
Die Zahl der Rezepte, die von solchen Fehlern betroffen sind, ist aber seit Oktober rückläufig. Probleme gab es zuletzt noch in Krankenhäusern oder Ärztezentren, in denen die Software zentral verwaltet wird. Mittlerweile sollen aber alle Anbieter von Praxissoftware entsprechende Aktualisierungen eingespielt haben. Die Arztpraxen müssen diese allerdings auch umsetzen, was nicht in der gleichen Regelmäßigkeit passiert wie in der Apotheke.
Einige Kassen haben gegenüber dem DAV bereits angekündigt, es bei der Abrechnung in dieser Frage nicht zu genau zu nehmen. Die Interessen laufen hier parallel: Der Patient soll unverzüglich versorgt werden, die Apotheker wollen unverzüglich ihr Geld. Ein Rest Sorge ist dennoch beim DAV geblieben, da sich die Kassen nicht verbindlich gemeinsam geäußert haben, nachsichtig bei der Umstellung zu sein. Es gibt aber auch noch kein Gegenbeispiel.
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