Kammerversammlung Nordrhein

Resolution: Zurück zum Rx-Versandverbot

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Berlin -

Kürzlich hatte bereits die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer Stellung gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Apothekenstärkungsgesetz bezogen. Jetzt legt die Kammerversammlung Nordrhein nach: In einer Resolution fordern die Apotheker die Politik zur Rückkehr zum Rx-Versandhandelsverbot auf. Das Signal richtet sich allerdings auch an die ABDA.

Die Delegierten der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, „sich unverzüglich für den sicheren Erhalt des festen Arzneimittelpreises bei verschreibungspflichtigen Medikamenten einzusetzen“, so die Resolution. 

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums unter der Bezeichnung „Vor Ort Apotheken Stärkungsgesetz“ führe zum Gegenteil. Wenn überhaupt, würden durch die angedachten sozialrechtlichen Regelungen die Gleichpreisigkeit auf den GKV-Bereich beschränkt sein. Eine im Raum stehende Inländerdiskriminierung gegenüber den im Fremdbesitz geführten ausländischen Versandapotheken werde dadurch nicht wirksam beseitigt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die von der ABDA als Alternative zum Rx-Versandverbot geforderte Gleichpreisigkeit über das Sozialgesetzbuch regeln. Damit sollen auch ausländische Versandapotheken gezwungen werden, sich an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu halten. Verstöße gegen den Rahmenvertrag sollen mit Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder einem maximal zweijährigen Ausschluss von der Versorgung sanktioniert werden. Allerdings will Spahn im Arzneimittelgesetz den § 78, Absatz 1, Satz 4 streichen. Darin ist geregelt, dass sich ausländische Versandapotheken an die deutsche Preisbindung halten müssen. Dagegen richtet sich die Kritik der Kammern.

Zusätzlich stehe eine ausdrückliche Anerkennung der Rechtsauffassung der Kommission der Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH) an die Bundesregierung entgegen, das Urteil durch Wiedervorlage vor dem EUGH korrigieren zu lassen. 
Gleichzeitig würden durch die Akzeptanz dieses Urteils die Weichen für weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen die arzneimittel- und sozialrechtlichen Preisvorschriften auf Apotheken-, Großhandel- und Herstellerebene gestellt, befürchtet die Kammer Nordrhein. Die vom Gesetzgeber suggerierte europarechtliche Sicherheit trete zudem nicht ein.

„Zur Sicherung des festen Arzneimittelpreises ist in letzter Konsequenz das europarechtskonforme Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel umzusetzen“, fordert die Resolution eine Rückkehr zur ursprünglichen ABDA-Forderung, die Präsident Friedemann Schmidt wegen offensichtlicher politischer Chancenlosigkeit inzwischen aufgegeben hat. Der feste Arzneimittelpreis sei „sowohl bewährter als auch zukunftsfähiger Garant für die Versorgungssicherheit, die Versorgungsgerechtigkeit und Planbarkeit der Arzneimittelversorgung Deutschlands“. Das gelte auch für zukünftige digitale Strukturen, beispielsweise mit dem elektronischen Rezept.

„Jede weitere Ökonomisierung und Industrialisierung innerhalb der Arzneimittelversorgung steht dem Solidargedanken in unserem Gesundheitssystem diametral entgegen und ist unverzüglich durch geeignete Struktur- und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung einzudämmen“, fordert die Kammer Nordrhein.

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