Rechenzentren

Zahltag für Notdienstpauschale

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Berlin -

Für viele Apotheken beginnt das neue Jahr positiv: mit der Auszahlung der ersten Notdienstpauschale durch die Rechenzentren. Während einige Apotheken ihr Geld für die Monate August und September bereits erhalten haben, müssen sich andere noch gedulden. Spätestens mit der Abrechnung für Dezember sollen die Beträge überwiesen werden.

Die Rechenzentren wickeln die Überweisung unterschiedlich ab. Die VSA hat sich entschieden, die Pauschale im Rahmen der Dezember-Abrechnung auszuzahlen. Die Kunden des Münchener Rechenzentrums erhalten das Geld am 14. Januar.

Das ARZ Haan wird seinen Kunden eine Sonderüberweisung ausstellen. Den Apotheken werde die Summe im Laufe kommender Woche losgelöst von der normalen Abrechnung zugestellt, so eine Sprecherin. Der nordrhein-westfälische Anbieter hat die Daten des Notdienstfonds für das dritte Quartal noch vor Weihnachten verbucht.

Anders beim ARZ Darmstadt: Dort werden die Daten derzeit noch geprüft. Sobald die Untersuchung abgeschlossen sei, sollen die rund 3000 Kunden in Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland ihr Geld erhalten. Wann genau die erste Pauschale ausgezahlt werde, stehe noch nicht fest, so Kundenservice-Leiter Dirk Arnold. Geplant sei eine Auszahlung mit der monatlichen Abrechnung.

Beim NARZ war für Nachfragen niemand zu erreichen, dem Vernehmen nach wurde der Betrag bereits zwischen den Feiertagen überwiesen. Das private Rechenzentrum AvP hatte sogar die Überweisungen schon am Tag vor Heiligabend ausgeführt.

Die Apotheker erhalten pro geleistetem Notdienst 223,79 Euro. Erst am Nachmittag des 20. Dezember hatte der Nacht- und Notdienstfonds die Höhe des Betrags mitgeteilt. Insgesamt werden rund 16 Millionen Euro für die ersten beiden Abrechnungsmonate ausgezahlt.

Die verzögerte Auszahlung geht auch auf diejenigen Apotheken zurück, die ihre Daten spät oder fehlerhaft an den Fonds gemeldet hatten. Eigentlich hätten die entsprechenden Bescheide bereits am 16. Dezember an die Apotheken geschickt werden sollen.

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