Re-Präquali: „Weisen Sie 700 Stunden nach“ Sandra Piontek, 31.01.2024 15:02 Uhr
Für ein Überwachungsaudit müssen immer wieder etliche Nachweise erbracht werden. Doch nun reichen offenbar auch Fotos von jeglicher Apothekenausstattung nicht mehr für das Zertifikat: „Ich soll plötzlich 700 Stunden Weiterbildung nachweisen“, ist eine Inhaberin aus Nordrhein-Westfalen verzweifelt. Mittlerweile hat die Agentur für Präqualifizierung (AfP) eingelenkt.
„In der letzten Dezemberwoche habe ich mit der Bearbeitung des Auditantrages begonnen, da wurde mir die Aufforderung zum Nachweis der Weiterbildung noch nicht angezeigt“, so die Inhaberin. Doch mit Jahreswechsel hieß es plötzlich, der fachliche Leiter müsse erfolgreich an der Weiterbildung „Fachpfleger/ in für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“, die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen, teilgenommen haben. Bei einer 40-Stunden-Woche müsste die Inhaberin demnach etwa 17 Wochen aufbringen, um zertifiziert zu werden, dies gelte ab 1. Januar 2024. Um ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen, habe sie bis Anfang Februar Zeit.
Da sie die Stomaversorgung „nur von ihrer Vorgängerin übernommen“ habe und selbst solche Produkte gar nicht abgebe, musste die Inhaberin Initiative ergreifen: „Jemand hat mir den Tipp gegeben, mich an Apoquick zu wenden“, berichtet sie. Von der AfP selbst habe sie keine zeitnahe helfende Information erhalten. „Für die Inkontinenzversorgung ist diese Weiterbildung nach meiner jetzigen Kenntnis nicht notwendig“, so die Inhaberin nach einem Gespräch mit Apoquick. Jedoch: „Um da rauszukommen, durfte ich alles neu machen.“
Laut AfP könne sie die Stomaversorgung nicht einfach streichen: „Ich musste einen Änderungsantrag stellen“, so die Inhaberin. Das Fenster mit dem entsprechenden Hinweis sei daraufhin auch nicht mehr erschienen: „Aber auch danach entstand Wirrwarr im Antrag. Laut der AfP müssen generell im gesamten Antragsverfahren alle Haken gesetzt werden, damit dieser abgeschlossen werden kann“, so die Inhaberin. „Im Änderungsantrag sehe ich aber nifcht die fehlenden Punkte, die vorher in der Ablehnung des Zwischenaudits markiert waren, so dass ich sie nicht abhaken konnte“, so die Inhaberin. „Ich habe es jetzt nach bestem Wissen und Gewissen abgeschickt und warte seitdem auf Rückmeldung.“
Da es mehrfach Anfragen von Apotheken diesbezüglich gegeben habe, stellt die AfP nun zum 30. Januar selbst klar: „700 Stunden Fortbildung sind nicht zwingend notwendig!“ Richtig sei, dass der fachliche Leiter des Versorgungsbereiches nachweisen müsse, dass er an einer der folgenden Schulungen erfolgreich teilgenommen hat:
- Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) (mindestens 700 Unterrichtsstunden)
- Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde
- Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde
Diese Schulungen werden mit einem Umfang von etwa 40 Wochenstunden angeboten. Grundlage sei die 15. Fortschreibung des Kriterienkatalogs des GKV-Spitzenverbands, so die AfP.