Preisänderungen wie Festbetragsanpassungen führen regelmäßig zu Lagerwertverlusten. Umso ärgerlicher ist es, wenn diese in der Apotheke hängen bleiben. Denn einerseits verpflichtet das Gesetz, einen Vorrat für eine Woche stetig an Lager zu halten, andererseits erhält die Apotheke immer nur den aktuellen Erstattungspreis. Bislang waren die Generikahersteller kulant. Doch bei Ratiopharm soll der Lagerwertverlustausgleich jetzt schwieriger werden.
Verluste, die durch eigene Preisänderungen von Ratiopharm entstehen, sollen einem Konzernsprecher zufolge zwar weiterhin erstattet werden. Preissenkungen durch den Gesetzgeber, wie etwa Festbetragsanpassungen, sollen dagegen künftig individuell „über die Außendienstmitarbeiter ausgeglichen“ werden. Einige Apotheken berichten, dass bei ihnen der Ausgleich komplett gestrichen werden soll. Davon seien auch Neueinführungen wie Atorvastatin betroffen.
Ratiopharm hat sich dem Sprecher zufolge „gegen einen generellen und unkommentierten Lagerwertverlustausgleich entschieden.“ Denn der Kostendruck sei in den letzten Jahren durch Rabattverträge und Festbeträge in der Generikaindustrie enorm gestiegen.
Ursachen für Preisänderungen können unterschiedlich sein: Neben Anpassungen des Herstellers führen gesenkte oder neu festgesetzte Festbeträge ebenfalls zu Lagerwertverlusten. Wie diese Verluste erstattet werden, muss mit jedem Hersteller individuell ausgehandelt werden. Einige Firmen erstatten den Verlust grundsätzlich nicht.
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