Importklausel löst Boom aus

Rahmenvertrag: Reimporte plus 35 Prozent

, Uhr
Berlin -

Am 1. Juli ist der Rahmenvertrag mit der neuen Importförderklausel in Kraft getreten. Seitdem steigen die Abverkäufe von Arzneimittelimporten sprunghaft an: Nach ersten Daten auf der Basis von Iqvia wuchs die Zahl der importierten Packungen um gut 35 Prozent gegenüber dem Vormonat. Der Zuwachs ist in diesem Bereich doppelt so hoch wie im Gesamtmarkt. Damit entwickelt sich die von Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Regelung zu einem Importförderprogramm.

Nach APOTHEKE ADHOC vorliegenden Daten betrug die Anzahl der im Juli importierten Packungseinheiten 2,01 Millionen. Im Juni waren es nur 1,48 Millionen Packungen, das entspricht dem Niveau der zwölf Vormonate, in denen jeweils zwischen 1,47 und 1,75 Millionen importierte Packungen abgegeben wurden. Gegenüber dem Höchstwert des Jahres 2018 (Oktober) bedeutet der Rekord im Juli damit immer noch einen Anstieg von immerhin knapp 15 Prozent.

Zum Vergleich: Der Gesamtmarkt legte im Juli im Vergleich zu Juni um 17 Prozent auf 62,12 Millionen Packungen zu. Im Vergleich zu Oktober 2018 lag die Zahl sogar leicht niedriger.

Vergleichbare Zahlen gibt es bei Insight Health: Danach stiegen im Juli die Abverkäufe an Reimporten im Rx-Bereich um 27 Prozent auf knapp 3,3 Millionen Einheiten. Seit Jahresbeginn gab es in drei Monaten sogar Rückgänge. Damit bestätigen sich die Erwartungen von Branchenkennern, dass die komplizierte neue Imortförderklausel zu einem Anstieg der Abgabe importierter Arzneimittel führt.

Jörg Geller, Geschäftsführer von Kohlpharma, erklärt, dass der Juni 18, der Juli dagegen 23 Arbeitstage hatte. Aus seiner Sicht lässt sich der Anstieg darauf zurückführen. Allerdings hatte er im Interview mit APOTHEKE ADHOC erklärt, dass die Regelung im Rahmenvertrag so kompliziert sei, dass die Apotheker die Erfüllung kaum abschätzen können. „Es wird dort zu Übererfüllungseffekten kommen. Für diese komplizierte Regelung ist der DAV mitverantwortlich. Die Apotheker können sich dafür bei DAV-Chef Fritz Becker bedanken. Uns wäre eine einfachere Regelung lieber gewesen. Da kann ich den DAV nicht verstehen.“

Der neuen Rahmenvertrag sieht vor, dass Apotheken im importrelevanten Markt eine Einsparung von 2 Prozent des Umsatzes erreichen müssen. Neu eingeführt wurde eine Staffelung des Mindestpreisabstands zwischen Import und Original: 15 Prozent bis zu einem Preis des Arzneimittels von 100 Euro, in der nächsten Staffel bis 300 Euro pauschal mindestens 15 Euro. Für Arzneimittel, die mehr als 300 Euro kosten, beträgt der Mindestpreisabstand 5 Prozent. Zur Erfüllung der Quote tragen nur Importarzneimittel bei, die den entsprechenden Abstand zum Original wahren. Unter dem Strich ist eine Einsparung von 2 Prozent vom theoretischen Umsatz je Apotheke zu erzielen, wobei Filialen als Unternehmensteil einer Apotheke gelten.

Nach der abgelösten Importförderklausel musste der Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder mindestens 15 Euro niedriger sein als der Preis des Bezugsarzneimittels. Im alten Rahmenvertrag war eine Importquote von 5 Prozent konkretisiert, allerdings wurde hier nicht zwischen Generika- und Originalbereich differenziert. Für die Quote zählten nur Importe, die den geforderten Preisabstand einhielten.

Zuletzt war Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), in dessen Wahlkreis Kohlpharma sitzt, in die Schlagzeilen geraten: E-Mails aus dem Wirtschaftsministerium, die WDR, NDR und SZ vorliegen, zeigen, dass sich Altmaier Mitte Januar 2019 persönlich bei seinem Kabinettskollegen Jens Spahn (CDU) massiv für die Arzneimittelimporteure einsetzte. Wenige Tage später war die Abschaffung der Importquote vom Tisch.

Das Gesundheitsministerium hatte im November 2018 zunächst einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Importklausel eingeschränkt werden sollte, Mitte Januar wollte Spahn die Klausel dann in einem überarbeiteten Gesetzentwurf sogar komplett abschaffen. Kurz zuvor hatte auch der Bundesrat die Regierung aufgefordert, die Importpflicht abzuschaffen. Einzig das Saarland stimmte dagegen. Kohlpharma ist mit mehr als 600 Millionen Euro Umsatz und 800 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber im Saarland.

Laut internen E-Mails und Vorlagen hat sich Altmaiers Ministerium seit November 2018 für den Erhalt der Importe eingesetzt. In einem Vermerk des zuständigen Fachreferats zu Spahns Gesetzesentwurf vom 21. November heißt es bereits: „Für die Arzneimittelimporteure bedeutet die beabsichtigte Regelung eine Verschlechterung ihrer Marktbedingungen. Daher ist mit Widerstand der Importeure zu rechnen.“ Dennoch empfahl die Fachabteilung im BMWi die Zustimmung zur damals noch geplanten Einschränkung der Importregelung.

Auf einer Vorlage für Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 10. Dezember ist das Wort „Zustimmung“ aber mit rotem Stift durchgestrichen und handschriftlich „Leitungsvorbehalt“ hinzugefügt, das heißt, die Leitung des BMWi behielt sich das letzte Wort bei der vom Gesundheitsministerium geplanten Änderung vor. Einen Tag später, am 11. Dezember, hieß es in einer E-Mail an die Fachabteilung im BMWi: „Bundesminister möchte dazu direkt mit Bundesminister Spahn sprechen.“ Am 8. Januar hält das BMWi in einem Vermerk zu einer Abteilungsleitersitzung noch einmal fest: „Position BMWi: Minister-Vorbehalt („Kohlpharma“)“.

Es kam tatsächlich zu einem kurzen Telefonat zwischen Geller und Altmaier: „Wir haben das BMWi angeschrieben und vorgeschlagen, die Regelung aus dem Rahmenvertrag zu übernehmen“, so Geller. „Dann hat sich Herr Altmaier über die ökonomischen Auswirkungen erkundigt, für die Krankenkassen und alle anderen Beteiligten. Das hat ihn interessiert. Darüber hat er sich in einem Telefonat mit mir erkundigt. Das war ein kurzes Gespräch von wenigen Minuten.“ Altmaier habe keine Zeit für lange Gespräche. „Ich habe gesagt, wenn die Politik eine neue Regelung zur Importförderung machen will, dann soll sie die bereits getroffene Regelung des Rahmenvertrages übernehmen. Das würde Sinn machen. Mehr war da nicht.“

Sechs Tage später findet sich in einer E-Mail des BMG ans BMWi die Feststellung: „Wie bereits angekündigt, haben sich BM Altmaier und BM Spahn nach hiesiger Kenntnis zur Importregelung verständigt.“ Es folgten genau die Konditionen aus dem Rahmenvertrag, die Geller gegenüber Altmaier vorgeschlagen hatte. In einer Vorlage für Altmaier am 21. Januar heißt es: „Dieser Vorschlag entspricht inhaltlich dem Vorschlag, den Sie mit BM Spahn ausgehandelt haben.“ Damit bestünden „seitens des BMWI keine Hindernisse mehr für einen Beschluss durch das Kabinett“. Die Abschaffung der Importförderklausel war damit vom Tisch.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte